Clouds können den Unterricht bereichern – wenn sie richtig eingesetzt werden. . Foto: Andreas Weise/factum

Immer mehr Schulen verwenden Clouds. Datenschützer warnen jedoch vor den E-Learning-Plattformen.

Stuttgart - Unterrichtsmaterialien nicht aus Büchern kopieren, sondern direkt per E-Mail an die Schüler schicken – das wäre mit einer onlinebasierten Schuld-Cloud möglich. Die Schüler könnten wiederum ihre Hausaufgaben auf der Plattform abgeben – und möglicherweise bereits bei der Bearbeitung noch Tipps vom Lehrer erhalten. Die Lehrer könnten auch Kurse und Tests im Internet anbieten. Auf die Cloud könnten Schüler und Lehrer mit unterschiedlichen Geräten zugreifen, womit auch verschiedene private Geräte zum Einsatz kommen könnten.

Dank des Digitalpakts zwischen Bund und  Ländern  sollen  Schulen  Cloud-basierte Dienste künftig für einen modernen Unterricht nutzen können. Datenschützer warnen aber davor, dass Schulen die Kontrolle über die Daten verlieren könnten. Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen haben bereits Schul-Clouds in Betrieb. Dort beteiligen sich schon 400 Schulen freiwillig an dem Pilotversuch auf der Plattform „Logineo“. In anderen Bundesländern wie zum Beispiel Baden-Württemberg werden verschiedene Lösungen eingesetzt. Bis Ende Dezember wollen Bund und Länder eine Vereinbarung zum Digitalpakt finden. Fünf Milliarden Euro könnten ab nächstem Jahr in die Schulen fließen.

Der Bund setzt mit Unterstützung des Hasso-Plattner-Instituts (HPI) eine Bundes-Schul-Cloud auf. Getestet wird sie an 26 Schulen, die zu dem „Exzellenznetzwerk mathematisch-naturwissenschaftliche Schulen“ gehören. Mit dabei aus Baden-Württemberg sind unter anderem das Stiftsgymnasium in Sindelfingen und das Landesgymnasium für Hochbegabte in Schwäbisch-Gmünd. Die HPI-Wissenschaftler schlagen vor, dass jeder Schüler in der Cloud sein persönliches Lernprofil anlegen könnte, das sämtliche Ausbildungsschritte von Beginn an protokolliert.

Datenschützer halten die Daten für „besonders sensibel“

Wie die Rechte der Schüler dabei gewahrt werden sollen, macht Datenschützern jedoch Bauchschmerzen. Denn die immer beliebter werdenden Online-Plattformen erheben viele leistungs- und verhaltensspezifische Daten, die auch Interaktionen abbilden können.

Der thüringische Landesdatenschützer Lutz Hasse ist Vorsitzender des Arbeitskreises „Datenschutz und Bildung“ der deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Er macht eine klare Ansage an die Schulen: „Die Flüsse personenbezogener Daten von Schülern enden nach bisheriger Rechtslage grundsätzlich in der Bildungseinrichtung und nicht in einer darüber schwebenden Cloud, die Daten nicht nur speichert, sondern auswertet.“

Je intensiver der Unterricht auf virtuellen Lernumgebungen basiert, desto umfassender werden dort aber leistungs- und verhaltensspezifische Daten generiert. Die Datenschützer halten die Daten für „besonders sensibel“, da sie Auskunft über Interessen und Fähigkeiten der Lernenden, ihre Merkfähigkeit, ihre Schnelligkeit bei der Aufgabenbearbeitung und ihre Lernbereitschaft umfassen. Bestimmte Lernplattformen können aus den Daten bereits auf eine mögliche Lese-Schreib-Schwäche schließen. Die Datenanalysen könnten aber auch Prognosen zur beruflichen Zukunft treffen.

Sind die Lernsysteme außer Kontrolle geraten?

Das Bildungssystem des südostasiatischen Stadtstaats Singapur gilt als besonders fortgeschritten. Dort wird derzeit eine „Total Online Learning Solution“ entwickelt, die bereits ab dem Kindergarten jedem Lernenden einen eigenen „Learning Record Store“ zuweist, der alle Lerndaten erfasst. Die Lerndaten werden auch mit Aus- und Weiterbildungsdaten kombiniert.

Ähnlich ist das in einigen US-Staaten, wo bereits Daten aus dem Kindergarten und der Schule mit Arbeitnehmerdaten verknüpft werden. Manche Systeme reichern diese Daten inzwischen sogar mit Interaktionsdaten aus Online-Spielen oder Social Media an. Die Tageszeitung „New York Times“ beklagte daher, die Lernsysteme seien längst „außer Kontrolle“ geraten. Denn ausgewertet werden diese Daten nach Bewertungskriterien, über die Bildungseinrichtungen keinerlei Kontrolle mehr verfügen. So kann auch die Interaktion der Lernenden untereinander sowie mit den Lehrern ausgewertet werden. Daraus könnten nicht leistungsbezogene Bewertungen, etwa zur „Geselligkeit“ oder über den „Enthusiasmus“, erfolgen.

Die Berlin Group, eine internationale Arbeitsgruppe von Datenschutzaufsichtsbehörden, hat sich mit der neuesten Generation von E-Learning-Plattformen befasst und daraus Empfehlungen abgeleitet. Sie befürchten einen hohen Anpassungsdruck: „Die Lernenden fühlen sich unter Umständen gezwungen, traditionelle Normen zu befolgen.“ Sie könnten davor zurückschrecken, innovative Ideen zu entwickeln, da sie befürchten müssten, „ihre unkonventionelle Herangehensweise könnte dokumentiert und ihnen dann später irgendwann vorgehalten werden“.

Wie sicher sind die Daten?

Den Lernenden, den Eltern und den Lehrkräften ist aber meist nicht bekannt, wer die Daten verarbeitet. Die Berlin Group weist darauf hin, dass selbst die Bildungseinrichtungen darüber, wie die Daten ausgewertet werden, oftmals keine Kontrolle haben. Die Schlussfolgerungen der Online-Portale beruhten auf proprietären Algorithmen, „deren Methodik undurchschaubar ist“. Bei selbstlernenden Systemen können selbst die Entwickler möglicherweise nicht mehr nachvollziehen, wie genau bestimmte Beurteilungen zustande kommen.

Ob der Einsatz von Online-Lernplattformen derzeit rechtlich einwandfrei erfolgt, ist zu bezweifeln. Kaum eine Schule informiert die Schüler und Eltern derart umfassend, dass diesen „alle Verarbeitungsprozesse einschließlich der Bildung von Profilen mithilfe von Algorithmen“ bekannt sind. Das entspräche der Forderung von Datenschützer Lutz Hasse. Überdies müsste die Einwilligung in die Datenverarbeitung freiwillig erfolgen. Das bedeutet, dass die Schule immer auch alternative Lern- und Lehrformen vorhalten müsste.

Darüber hinaus stellt sich die Frage nach der Sicherheit der sensiblen Lerndaten: So werden die Daten meist nicht bei der Schulverwaltung, sondern bei einem externen Cloud-Anbieter oder der Cloud-gestützten Plattform gespeichert. Immer wieder sind Daten von Schülern und Studierenden von Datenlecks betroffen, etwa aufgrund unsicherer Anmeldeverfahren.

Die verschiedenen Clouds von Bund und Ländern

Bund: Der Bund testet seit dem Schulanfang eine vom Hasso-Plattner-Institut entwickelte „Bundes-Schul-Cloud“ im Pilotversuch, die mit Produkten und Diensten verschiedener Anbieter arbeitet.

Länder:
Nordrhein-Westfalen zum Beispiel startet zum Schulanfang mit der Plattform „Logineo“. Betrieben wird sie gemeinsam mit den Kommunen. Gehostet wird sie vom kommunalen Rechenzentrum Niederrhein. Im Saarland wird seit Jahren die Plattform „Lernwelt Saar“ auf Basis von Microsoft Sharepoint betrieben. Bremen setzt auf die Plattform des norwegischen Betreibers its-learning.