Das Landgericht hat einen Mann wegen sexueller Nötigung verurteilt Foto: dpa

Das Landgericht Stuttgart hat einen 35-jährigen Mann aus Bad Cannstatt wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte bereits am ersten Prozesstag gestanden, zwischen 2009 und 2013 drei Frauen in Stuttgart attackiert und unsittlich berührt zu haben.

STUTTGART - Das Landgericht Stuttgart hat einen 35-jährigen Mann aus Bad Cannstatt wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte bereits am ersten Prozesstag gestanden, zwischen 2009 und 2013 drei Frauen in Stuttgart attackiert und unsittlich berührt zu haben. In ihrem Urteil rückte die 19. Strafkammer vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung ab.

Am 10. Oktober 2013 war der Industriekaufmann festgenommen worden, nachdem er eine 20-jährige Frau an der Heilmannstraße im Osten verfolgt, geschlagen und befingert hatte – und das alles mit aus der Hose hängendem Geschlechtsteil. Ein Passant hatte die Schreie der Frau gehört, war ihr zu Hilfe geeilt und hatte den alkoholisierten Burschen bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Im Zuge der Ermittlungen stellte die Polizei unter anderem per DNA-Abgleich fest, dass der 35-Jährige noch für zwei weitere Überfälle infrage kam.

Im Oktober 2009 war nämlich eine Joggerin in Degerloch von einem Unbekannten an der Oberen Weinsteige eine Böschung hinuntergestoßen und sexuell angegangen worden. Die damals 34-Jährige wehrte sich heftig, der Täter flüchtete. Dann war Ruhe, was den Angeklagten betrifft. Doch am 10. März 2013 greift er eine 20-jährige Frau früh morgens an der S-Bahn-Haltestelle am Hauptbahnhof an. Der Mann fasst der Frau unvermittelt unter den Rock, sie ohrfeigt ihn, woraufhin er ihr mehrfach ins Gesicht schlägt. Der Täter kann entkommen.

„Ich kann mir das selbst nicht erklären“, so der Mann vor Gericht. Immer wieder brach er in Tränen aus. In seinen sexuellen Fantasien komme überhaupt keine Gewalt vor. Nach nur zwei Prozesstagen wird er verurteilt. Seinem dritten Opfer muss er 7500 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Die Frau trat als Nebenklägerin in dem Prozess auf.