Ins Flugzeug gesetzt und nach Togo abgeschoben: Nur eine Petition könnte Sieka Sielca zeitnah zurückbringen. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Der 40-Jährige aus Togo arbeitete bei der Gemeinde Unterensingen und galt als gut integriert. Vor der zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland bewahrte ihn das nicht.

Eine Szene wie aus einem Kafka-Roman: Der Hausmeister Sieka Sielca wird ins Unterensinger Rathaus gerufen, wo ihn die Polizei erwartet, ihm Handschellen anlegt und ihn abführt. So geschah es am 6. Dezember, berichtete die Nürtinger Zeitung. Was Sielca verbrochen hat? Nichts. Außer dass er aus Togo stammt und seit fünf Jahren in Deutschland lebt. Der Asylantrag, den er im Dezember 2018 gestellt hatte, wurde abgelehnt. Seit 1. Mai 2023 war der 40-Jährige bei der Gemeinde Unterensingen angestellt. Als Hausmeister betreute er zusammen mit Kollegen die Veranstaltungshalle Udeon und die örtliche Schule. „Vorher war er in Nachtschicht bei einem Paketdienst tätig“, erzählt Birgit Seefeldt, CDU-Gemeinderätin und Vorstandsmitglied im Unterensinger Arbeitskreis Asyl. Sielca sei vollkommen integriert gewesen, beliebt bei allen, die mit ihm zu tun hatten, und spreche gut Deutsch. Vor der Abschiebung, die flugs über den Frankfurter Flughafen erfolgte, bewahrte ihn das alles nicht. Und so ist es rechtens, teilt das Regierungspräsidium Karlsruhe, in Baden-Württemberg für Abschiebungen zuständig, auf Anfrage mit: „Seit Juni 2021 ist rechtskräftig festgestellt, dass der Betreffende kein Flüchtling im Rechtssinne und vollziehbar zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet ist. Da der Betreffende nicht freiwillig ausgereist ist, waren gesetzlich zwingend aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten.“ Die Ausübung einer Beschäftigung führe nicht automatisch zu einem Aufenthaltsrecht, so die Behörde.