Politisch umstritten, und jetzt gibt es auch noch verfassungsrechtliche Bedenken Foto: dpa

Der führende Steuerrechtler Joachim Lang hält die Pläne für eine Pkw-Maut von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) für verfassungswidrig. Klagen gegen das Vorhaben hätten eine gute Chance.

Berlin - Der führende Steuerrechtler Joachim Lang hält die Pläne für eine Pkw-Maut von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) für verfassungswidrig. Unserer Zeitung sagte er, die Absicht, neben der allgemeinen Kfz-Steuer noch eine allgemeine Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) einzuführen, sei „nicht zulässig“. Die Kfz-Steuer werde vom Grundgesetz ausdrücklich erwähnt, die Infrastrukturabgabe aber nicht.

Dobrindt will die Kfz-Steuer mit der Infrastrukturabgabe zum Teil verrechnen. Lang sagte dazu: „Hier habe ich große Bedenken. Der Staat darf nicht zwei Abgaben miteinander verrechnen, die auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen.“

Lang räumt auch den deutschen Nachbarländern „große Chancen“ ein, gegen die Maut-Pläne vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen.