Leiterin des Hospiz Stuttgart: Elisabeth Kunze-Wünsch. Foto: Max Kovalenko

In die Diskussion um die Sterbehilfe mischt sich die Leiterin des Hospiz Stuttgart ein. Elisabeth Kunze-Wünsch sieht das Sterben als einen natürlichen Prozess und nicht als einen Akt, bei dem man nachhelfen sollte.

In die Diskussion um die Sterbehilfe mischt sich die Leiterin des Hospiz Stuttgart ein. Elisabeth Kunze-Wünsch sieht das Sterben als einen natürlichen Prozess und nicht als einen Akt, bei dem man nachhelfen sollte.
Stuttgart - Frau Kunze-Wünsch, in Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Kann man das Sterben – eine ganz persönliche Sache – überhaupt gesetzlich regeln?
Ja, das Sterben braucht einen gesetzlichen Rahmen.
Warum?
Weil es Klarheit schafft und zudem der organisierten Sterbehilfe Einhalt gebietet.
Wo ist die Grenze zwischen der Beihilfe zum Suizid und einer palliativen Betreuung, die einem Menschen beim Sterben hilft?
Natürlich müssen die Wünsche eines sterbenden Menschen ernstgenommen werden. Und man sollte ihm auf seinem letzten Weg die Beschwerden nehmen. Aber die Grenze wird sozusagen durch die Hospizbewegung gezogen. Sie sieht das Sterben als einen persönlichen und natürlichen Prozess und nicht als einen Akt, bei dem man nachhelfen soll. Kurz: Dieser Prozess sollte weder verkürzt noch verlängert werden.
Pardon, das hört sich sehr theoretisch an.
Glauben Sie mir, ich sitze hier nicht auf einem hohen Ross. Ich weiß um die Nöte von schwer kranken Menschen. Aber ich weiß auch, dass bei solchen Menschen in einer Situation von Geborgenheit und wenig Schmerzen kaum Wünsche nach aktiver Sterbehilfe aufkommen.
Und dennoch gibt es manchmal diesen Todeswunsch.
Ja, vor allem bei Menschen, die einsam sind und ganz große Beschwerden haben. Diese Menschen wissen sich nicht mehr zu helfen und denken: Bitte, eine Tablette oder Spritze, die das Martyrium beendet. Aber wenn Angehörige oder Profis da sind, die sie umgeben und unterstützen, dann wandeln sich diese Wünsche meistens.
Verstehen wir Sie richtig: Bei professioneller Sterbebegleitung gibt es diesen Todeswunsch nicht?
Ich habe natürlich auch mit Menschen zu tun gehabt, die auf den Tod gewartet haben. Aber das sind immer wieder Wünsche einer Momentaufnahme, die sich beim nächsten Besuch der Enkel wieder total ändern.
Suizid ist keine Straftat. Wäre es da nicht logisch, auch die Beihilfe zu erlauben?
Menschen haben sich nicht ihre Geburtsstunde, ihre soziale Herkunft oder ihre Eltern ausgesucht. Das Leben ist ein Geschenk. Daher wäre dies aus meiner Sicht ein Eingriff in das Geschenk des Lebens. Zudem wäre dann einer Selektion Tür und Tor geöffnet. Wer entscheidet dann, wer sterben soll und darf?
Werden Menschen entmündigt, wenn man ihnen vorschreibt, wie sie zu sterben haben?
Ich kenne das Argument der Selbstbestimmung. Es ist auch Ausdruck unserer modernen Gesellschaft, die meint, sie hat alles in der Hand und kann alles bestimmen. Und damit auch den Tod, der Menschen Angst macht und sie verunsichert. Auch da hat die Hospizbewegung viel geleistet: nämlich sich mit dem Lebensende zu beschäftigen.
Sie verlangen viel.
Natürlich ist es nicht schön, sich mit dem Sterben zu beschäftigen. Aber es kann auch Energien freisetzen.
Was sagen Sie einem sterbenskranken Menschen, wenn er Sie bittet, ihm zu helfen, um ihn von seinem Leiden zu erlösen?
Ich suche das Gespräch und frage, was gerade so schlimm an seiner Situation ist. Meistens bringt die Zuwendung schon eine Auflockerung, und der Wunsch zu sterben verblasst. Verständnis für so einen Menschen ist das A und O.
Dennoch kann sich die Mehrheit der Deutschen – nämlich 55 Prozent – im Alter bei einer Demenz oder Pflegebedürftigkeit einen Suizid vorstellen.
Auch da sehe ich Ansatzpunkte für die Arbeit der Hospizbewegung. Hier herrschen viele Ängste, die man in Gesprächen abbauen kann. Die Vorstellung, nicht mehr zu können, hinfällig zu sein, macht eben Angst.
Sogar manche Palliativ-Mediziner fordern die Zulassung ärztlicher Beihilfe zum Suizid – wenn ein Patient trotz aller schmerzlindernden Maßnahmen weiter leidet und den Tod in klarem Bewusstsein und immer wieder wünscht. Wie stehen Sie dazu?
Vielleicht können sich diese Mediziner dem großen Leiden nicht entziehen. In jedem Fall würde ich sie fragen, ob sie tatsächlich ins tiefe Gespräch mit diesen Menschen gegangen sind.
Bitte vervollständigen Sie folgenden Satz: Sterbehilfe für Kinder ist ein Unding, weil . . .
. . . jedes Kind, sei es noch so krank, ein Recht hat zu leben. Außerdem sind es absolute Ausnahmen, wenn von einem Kind ein Sterbenswunsch geäußert wird. Auch kranke Kinder wollen leben. Die Vitalität eines Kindes ist ungleich größer als die eines Erwachsenen.
Ist es überhaupt denkbar, dass ein Kind einen Todeswunsch äußert?
Es gibt Kinder, die unheimlich geplagt sind. Aber deshalb gibt es ja auch Kinderhospize, die sich um diese Kinder und ihre Angehörigen kümmern.
Stichwort Angehörige. Was sagen Sie Eltern, die das Leiden eines sterbenskranken Kindes verkürzen wollen?
Ich versuche wieder ins Gespräch zu kommen, sie zu begleiten, um sie zu entlasten, um ihre Verzweiflung zu lindern.
Das Hospiz Stuttgart veranstaltet am 5. März einen Fachtag. Welche Botschaft soll damit in die Öffentlichkeit transportiert werden?
Dass wir für die schwer kranken Menschen und ihre Angehörigen da sind und uns immer weiter darum bemühen, sie zu verstehen.
Was verstehen Sie persönlich unter einem würdevollen Tod?
Ich wünsche mir ein Lebensende, an dem ich Zeit habe, zurückzuschauen, dankbar zu sein oder auch trauernd zu sein. Möglichst ohne Beschwerden. Und ich wünsche mir Menschen zur Begleitung. Aber auch ein Sterben, das aus Kampf, Auseinandersetzung oder Schweigen besteht, kann genauso würdevoll sein. Weil es dann eben den Weg dieses Menschen widerspiegelt, dessen Weg nicht unbedingt glatt, friedlich und harmonisch war. Vieles hat man eben nicht in der Hand.