Der deutsch-türkische Journalist Deniz Yücel sitzt seit dem 27. Februar in der Türkei Untersuchungshaft. Foto: dpa-Zentralbild

Die Anwälte von Deniz Yücel haben Einspruch gegen die Untersuchungshaft eingelegt. Sie berufen sich dabei auf das Erscheinungsdatum der im Haftbefehl erwähnten Texte.

Istanbul - Eine Woche nach der Verhaftung des „Welt“-Korrespondenten Deniz Yücel in der Türkei haben seine Rechtsanwälte Widerspruch gegen den Haftbefehl eingereicht. „Die Entscheidung des Haftrichters widerspricht unserer Meinung nach sowohl der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als auch türkischen Gesetzen“, sagte Yücels Anwalt Veysel Ok am Montag nach Angaben der Tageszeitung „Die Welt“.

Die Anwälte Ok und Ferat Cagil begründeten den Widerspruch demnach unter anderem damit, dass Journalisten nach türkischem Recht nur höchstens vier Monate nach Erscheinen von Artikeln für deren Inhalte haftbar gemacht werden können. Die meisten der im Haftbefehl erwähnten Texte seien jedoch deutlich älter. Außerdem seien Yücels Texte zum Teil unpräzise übersetzt worden.

Gegen Yücel war am Montag vergangener Woche Haftbefehl erlassen worden. Ihm werden Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK und die Gülen-Bewegung sowie Volksverhetzung vorgeworfen. Die türkische Führung macht die Bewegung um den in den USA lebende Prediger Fethullah Gülen für den Putschversuch vom vergangenen Juli verantwortlich.

Der deutsch-türkische Journalist hatte sich im vergangenen Monat selber ins Polizeipräsidium in Istanbul begeben, weil nach ihm gefahndet wurde. Der 43-Jährige war vor der Verhaftung zunächst 13 Tage in Polizeigewahrsam.