Eine Frau, die eine Burka trägt (Symbolfoto). Foto: dpa

FDP-Politiker Hans-Ulrich Rülke fürchtet Ausgrenzung statt Integration, sollte ein Verschleierungsverbot kommen. In Frankreich gibt es bereits solch ein Gesetz – doch es zeigt wenig Wirkung.

Stuttgart - Die Diskussion um ein Burka-Verbot hört nicht auf. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke lehnt die Ganzkörperverschleierung im öffentlichen Raum ab, weil dadurch „ein Teil einer radikalen islamischen Ideologie“ zum Ausdruck komme, die er „absolut nicht teile“. Dennoch steht der liberale Spitzenkandidat für die baden-württembergische Landtagswahl einem Verbot kritisch gegenüber. Durch eine verschleierte Frau fühle er sich weder bedrängt, noch seien seine Freiheitsrechte eingeschränkt. Und: „Zu einer freiheitlichen Gesellschaft gehört, dass man etwas erträgt, solange es einen nicht selbst bedrängt.“

CDU-Politiker fordern wiederholt ein Verbot

Zuletzt hatten die sich ebenfalls im Landtagswahlkampf befindenden CDU-Politiker Guido Wolf (Baden-Württemberg) und Julia Klöckner (Rheinland-Pfalz) wiederholt ein Burka-Verbot gefordert. „Wer sich verschleiert, wendet sich von der Gesellschaft ab. Wer Burka trägt, verweigert Integration. Und wer sich nicht integriert, passt nicht in unser Land“, sagte Wolf – und forderte, auch die Männer, die ihre Frauen zur Verschleierung zwingen, zu bestrafen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat sich gegen das Tragen von Burkas ausgesprochen, hält ein Verbot aber nicht für nötig.

Rülke unterscheidet zwischen den Frauen, die freiwillig eine Burka tragen, und jenen, die gezwungen werden: „Wenn eine Frau freiwillig eine Burka trägt, haben wir nicht das Recht, ihr das gesetzlich zu verbieten. Es ist Teil ihrer freien Religionsausübung“, sagt er. Und auch im Fall von Musliminnen, die dazu gezwungen werden, ist für Rülke ein Burka-Verbot keine Lösung. Es bestehe die Gefahr, dass diese Frauen von ihren Männern zu Hause eingesperrt würden, sagt Rülke: „Wir drängen diese Frauen so möglicherweise aus dem öffentlichen Raum, was das Problem in keiner Weise löst.“

In Frankreich ist die Vollverschleierung seit 2011 untersagt

Ohnehin ist die Frage, wie wirksam solch ein Verbot wäre. Das zeigt ein Blick nach Frankreich. Dort ist die Vollverschleierung seit April 2011 untersagt. Dem Gesetz zufolge darf man auf der Straße und an anderen öffentlichen Orten keine Kleidung tragen, „die dazu bestimmt ist, das Gesicht zu verbergen“. Die islamischen Verschleierungsvarianten Nikab und Burka fallen unter den Bann, sind allerdings nicht explizit erwähnt.

Eine Muslimin fühlte sich durch das Gesetz dennoch diskriminiert und klagte dagegen – ohne Erfolg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bestätigte das Verbot im Juli 2014. Das Gesetz verletze nicht die Grundrechte, heißt es im Urteil. Es sei keine Diskriminierung und verstoße weder gegen den Schutz des Privatlebens noch gegen die Meinungs- und Religionsfreiheit. Es sei „legitim“, wenn der Staat mit solchen Maßnahmen die Voraussetzungen für ein Zusammenleben in der Gesellschaft wahren wolle, argumentierten die Richter. Ihrer Ansicht nach errichte eine Vollverschleierung eine Barriere zwischen der Trägerin und der Umwelt und untergrabe damit das Gefühl des Zusammenlebens in einer Gesellschaft. Frankreich war das erste Land in der Europäischen Union (EU), das ein derartiges Gesetz erlassen hat. Belgien und die Niederlande folgten.

Rund 2000 Frauen sind von dem Gesetz in Frankreich betroffen

Nach Einschätzung des Innenministeriums tragen rund 2000 Frauen in Frankreich eine Burka oder einen Nikab. Werden sie vollverschleiert von der Polizei aufgegriffen, droht ihnen eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro. Es sei das Ziel des Gesetzes, dass die Frauen ihren Schleier ablegen und sich integrieren, heißt es beim Institut Observatoire de la laïcité, das über die Trennung von Kirche und Staat in Frankreich wacht.

Doch die Realität sieht anders aus, das Gesetz entfaltet im Alltag kaum Wirkung. Die Musliminnen lassen sich von den Kontrollen und Bußgeldern nicht abschrecken, sie verschleiern sich nach wie vor, bevor sie sich in der Öffentlichkeit zeigen. Institutssprecher Nicolas Cadène wirkt machtlos. „Wir können niemanden dazu zwingen, den Schleier abzunehmen“, sagt er.

Würde Verbot gegen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit verstoßen?

Inwieweit sich ein Verschleierungsverbot hierzulande überhaupt durchsetzen ließe, ist unklar. Das baden-württembergische Justizministerium hält ein Burka-Verbot verfassungsrechtlich für sehr problematisch. Ein pauschales Kopftuch-Verbot im Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen hatte das Bundesverfassungsgericht im März dieses Jahres bereits gekippt. Es verstoße gegen die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, entschieden die Richter in Karlsruhe.