Whopper von Burger King - Franchisenehmer Yi-Ko muss den Betrieb in 89 deutschen Burger-King-Filialen einstellen Foto: dpa

Die Fast-Food-Kette Burger King zieht die Reißleine angesichts der Missstände bei ihrem Franchisenehmer Yi-Ko. Der muss den Betrieb in 89 deutschen Burger-King-Filialen einstellen, weil Burger King die Verträge mit sofortiger Wirkung gekündigt hat. Doch die Realität sieht anders aus.

München/Stuttgart - In Baden-Württemberg sind insgesamt sechs von 84 Burger-King-Restaurants betroffen – eines in Stuttgart, zwei in Ludwigsburg, zwei in Heilbronn und eines in Sinsheim. Hintergrund sind Hygieneverstöße und schlechte Arbeitsbedingungen. „Die Kündigung stellt für uns nun den letzten Schritt dar“, sagte Andreas Bork, Deutschlandchef von Burger King. „Leider mussten wir aufgrund der wiederholten Verstöße der Yi-Ko gegen operative und arbeitsrechtliche Standards sowie der daraus resultierenden Rufschädigung feststellen, dass die Yi-Ko kein Teil der Burger-King-Gemeinschaft bleiben kann.“

Die Yi-Ko-Holding ist der größte Betreiber von Burger-King-Filialen in Deutschland. Die Kündigung betrifft hierzulande etwa jede siebte Burger-King-Filiale und damit insgesamt rund 3000 Beschäftigte. Die Mitarbeiter stünden jetzt vor einer ungewissen Zukunft, kritisierte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Man brauche schnell Klarheit, wie es mit den einzelnen Restaurants weitergehe, damit die Beschäftigten Klarheit hätten, bei wem sie morgen, übermorgen oder überübermorgen noch arbeiteten, sagte Guido Zeitler von der NGG.

Betrieb läuft normal weiter

Mit der Kündigung müssen die Filialen umfirmieren. Wie viele Restaurants dauerhaft schließen müssen, ist derzeit unklar. Künftig werden sie jedenfalls nicht mehr von Burger King beliefert. In der Burger-King-Filiale in Stuttgart-Bad Cannstatt, in der am Mittwoch der Betrieb ganz normal lief, traf diese Nachricht die Mitarbeiter aus heiterem Himmel, wie ein Besuch dort zeigte. „Wir wissen von gar nichts“, sagten vier Beschäftigte übereinstimmend, die freilich wissen wollen, wie es weitergeht. Bislang gibt es für sie aber keine verlässlichen Informationen. Ein Filialleiter oder andere verantwortliche Mitarbeiter, die nähere Aussagen machen könnten, waren nicht greifbar. Man solle sich an die Deutschland-Zentrale von Burger King in München wenden, meinte sie. Kunden hätten das Thema bislang nicht angesprochen, versicherten die Mitarbeiter glaubhaft.

Ein Kunde, der gerade zufällig in Stuttgart war und in die Filiale kam, meinte auf Nachfrage lediglich: „Bad Cannstatt wird nicht an Lebensqualität verlieren, wenn so ein Fast-Food-Laden dichtmacht.“ Sollte sich durch den Wechsel eines Subunternehmers für die Beschäftigten bei den Arbeitsbedingungen etwas verbessern, dann hätte die vorübergehende Schließung sogar einen Nutzen, sagte er. In solchen Fast-Food-Filialen würden doch in der Regel zu einem Großteil Menschen arbeiten, die sich oftmals nicht gegen Verletzungen von Arbeitsrechten seitens der Arbeitgeber wehren könnten.

Auch in den beiden Filialen in Ludwigsburg lief der Betrieb bislang weiter. Dort wussten die Mitarbeiter nach eigenen Aussagen „von nichts“. Man habe lediglich eine E-Mail aus der Yi-Ko-Zentrale bekommen, dass man weiterarbeiten solle, sagte einer. Im Gegensatz zur Filiale in Stuttgart waren die Kunden aber gut informiert und fragten, wie es weitergeht.

Hier befinden sich die betroffenen Burger-King-Filialen:

Für Burger King ist die Sache klar. Kommt der Franchisenehmer den Forderungen nicht nach, werde man gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, hieß es in der Zentrale in München. Filialbetreiber Yi-Ko denkt offenbar nicht daran, Restaurants zu schließen, und wehrte sich vielmehr gegen die fristlose Kündigung durch Burger King. Die Restaurants sollen weiter geöffnet bleiben, solange Ware vorhanden sei, sagte der Interims-Geschäftsführer von Yi-Ko, Dieter Stummel. Das „Handelsblatt“ zitierte gar den Rechtsanwalt, er wolle mit einer einstweiligen Verfügung vor Gericht erreichen, dass die Restaurants vorerst weitermachen können. Die Kündigung sei überraschend erfolgt. Eine schwerwiegende Vertragsverletzung liegt laut Stummel nicht vor. Sollten die Filialen nicht mehr öffnen können, wäre die Insolvenz der Firma die Folge, sagte er.

Rückblick: Burger King war in Misskredit geraten, nachdem im Frühjahr ein RTL-Team um den Journalisten Günter Wallraff unter anderem über abgelaufene Lebensmittel, schwere Hygienemängel und Verstöße gegen das Arbeitsrecht in Filialen der Yi-Ko-Holding berichtet hatte. Berichten zufolge musste Burger King daraufhin deutliche Umsatzeinbußen hinnehmen, startete eine Imagekampagne, schloss vorübergehend Filialen und einigte sich mit Yi-Ko auf einen umfassenden Maßnahmenplan, um die Missstände zu beseitigen. „Nach dem Hygieneskandal im Mai hat sich zunächst vieles verbessert, doch seit dem Sommer gab es wiederholt Verstöße gegen die geschlossenen Vereinbarungen“, begründete Deutschlandchef Bork nun die sofortige Beendigung der Zusammenarbeit. Auf Facebook wandte er sich mit einer persönlichen Videobotschaft an die Internetgemeinde: Die fortgesetzte Missachtung der Burger-King-Standards durch Yi-Ko habe auch die Existenz der übrigen 165 Franchisenehmer und 25 000 Mitarbeiter in Deutschland gefährdet. Yi-Ko habe Urlaubsgelder und Zuschläge einbehalten und im Krankheitsfall Gehälter erst verspätet ausgezahlt. Schichten der Restaurants seien unterbesetzt gewesen, so Bork. Dafür soll insbesondere der ehemalige Geschäftsführer Ergün Yildiz verantwortlich gewesen sein. Er war nach den Enthüllungen zurückgetreten, soll sich danach aber doch wieder in das Tagesgeschäft eingemischt haben.

Die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Systemgastronomie, Valerie Holsboer, sagte, das Vorgehen von Burger King sei einzigartig in der Geschichte der Systemgastronomie in Deutschland. Es gehe darum, „ein klares Zeichen zu setzen“. Im Wettbewerbsumfeld hieß es: „Der Schritt war überfällig im Hinblick auf das Bild der gesamten Branche.“ Immerhin geht es um ein Milliardengeschäft. Laut einer Dehoga-Studie summierten sich 2013 die Umsätze der 100 größten Systemgastronomie-Anbieter in Deutschland ohne Mehrwertsteuer auf fast zwölf Milliarden Euro.