Ein 44 Jahre alter Mann ist zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er einen Brand in einem Asylbewerberheim in Stuttgart ausgelöst hatte. Foto: dpa

Wegen fahrlässiger Körperverletzung in neun Fällen ist ein 44 Jahre alter Mann am Montag zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Der Ex-Bewohner eines Stuttgarter Asylbewerberheim hatte das Gebäude im August 2012 in Brand gesetzt.

Stuttgart - Müde und verschlafen soll er sich morgens eine Zigarette angezündet haben. Minuten später stand sein Zimmer in einer Asylbewerberunterkunft in Stuttgart in Flammen. Das Landgericht Stuttgart hat einen früheren Bewohner der Unterkunft am Montag zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der 44-Jährige habe sich der fahrlässigen Brandstiftung und fahrlässigen Körperverletzung in neun Fällen schuldig gemacht, sagte der Richter. Elf Bewohner waren bei dem Feuer im August 2012 verletzt worden; einer davon schwer. Der Schaden belief sich auf rund 800 000 Euro.

Das Amtsgericht Stuttgart hatte den Fall bereits im Dezember 2014 verhandelt. Weil dort eine Zeugin den Angeklagten belastete, kam der Vorwurf des versuchten Totschlags hinzu. Damit ging das Verfahren ans Landgericht. Der Staatsanwalt hielt die Aussage der Frau jedoch für nicht überzeugend.

Die Ermittlungen ergaben laut Gericht, dass das Feuer vom Bett des 44-Jährigen ausgegangen war. Vermutlich habe der Mann geraucht und sei dann eingeschlafen, so der Richter. Einen technischen Defekt sowie eine vorsätzliche Tat schlossen die Ermittler aus: „Dafür wäre ein anderes Vorgehen des Angeklagten zu erwarten gewesen“, so der Richter. Der Mann, der als Gelegenheitsraucher bekannt war, sei am Morgen des Brandes bemüht gewesen, seine Mitbewohner zu wecken. Zudem habe er sich bei der Rettung seiner Frau und Tochter ebenfalls verletzt.

Viele Bewohner hatten bei dem Feuer vor drei Jahren ihr gesamtes Hab und Gut verloren. Nach Angaben der Stadt waren damals insgesamt 65 Asylbewerber betroffen. Einige Bewohner hatten Rauchvergiftungen und schwere Brandverletzungen erlitten.