Auch Bausparer haben wohl zu Unrecht Bearbeitungsgebühren bezahlt. Foto: dpa

Kunden, die noch die von ihrer Bank zu Unrecht erhobenen Gebühren bei Kreditverträgen zurückfordern wollen, müssen sich sputen. Ende des Jahres verjähren alle Ansprüche aus Verträgen, die zwischen 2005 und 2011 abgeschlossen wurden. 

Berlin - Das BGH-Urteil, wonach Bearbeitungsgebühren bei Darlehen zwischen einem Verbraucher und einer Bank nicht rechtens sind, könnte die Finanzbranche sehr teuer zu stehen kommen: Allein bei Konsumentenkrediten hätten die geschädigten Verbraucher nach Schätzungen Anspruch auf Rückzahlungen von 13 Milliarden Euro.

Nun kommen immer mehr Kredite ins Visier von Verbraucherschützern. Immobiliarkredite, Bauspardarlehen, staatlich geförderte Kredite – etwa über die staatseigene kfw-Bank – bei all diesen Kreditgeschäften wurden in der Vergangenheit von der ausführenden Bank Bearbeitungsgebühren erhoben, manchmal bis zu vier Prozent, und meist auf die Anfangsschuld aufgeschlagen. Auch bei gewerblichen Krediten wurden die Gebühren erhoben.

Die Sache mit der Bearbeitungsgebühr wurde von der Branche unterschiedlich gehandhabt. Manche Banken haben die Gebühr nie erhoben, manche haben schon vor vielen Jahren damit aufgehört. Klar ist aber: Schon heute tun die Folgen des BGH-Urteils einigen Banken weh. Wenn aber alle geschädigten Kunden ihre Ansprüche durchsetzen würden, hätte die Branche ein riesiges finanzielles Problem.

Vielen Kreditkunden läuft die Zeit weg. Ende des Jahres verjähren ihre Ansprüche auf Entschädigung bei allen Verträgen, die zwischen 2005 und 2011geschlossen wurden. Die Banken wissen das. Manche Institute versuchen, sich in die Verjährung zu retten. Nach Auskunft von Verbraucherschützern zahlen die meisten Kreditinstitute inzwischen anstandslos zurück, wenn es um Gebühren bei Konsumentenkrediten geht.

Bei Immobiliendarlehen sind die Banken weitaus zögerlicher. Wobei die ersten Banken auch bei dieser Form eines Verbraucherdarlehens bereits die Ansprüche der Kunden anerkannt haben und erstatten. Der Hamburger Anwalt und Experte für Finanzmarktthemen, Achim Tiffe, sagte im Gespräch mit unserer Zeitung: „Eine Bank aus dem norddeutschen Raum hat im Fall einer Mandantin bereits anstandslos die Bearbeitungsgebühr bei einem Immobilienkredit zurück gezahlt.“

Am kniffeligsten ist die Lage bei Bauspardarlehen. So gut wie alle Bausparkassen haben in der Vergangenheit eine Bearbeitungsgebühr im Zusammenhang mit dem Darlehen erhoben. Sie wurde Darlehensgebühr genannt, betrug je nach Tarifgestaltung 1,5 oder zwei Prozent, wurde mit Auszahlung des Darlehens fällig und wurde in der Regel auf die Darlehensschuld aufgeschlagen.

Bausparer, die sich auf das BGH-Urteil berufen und bei ihrem Unternehmen die Erstattung der zu Unrecht erhobenen Darlehensgebühr einfordern, werden durchgehrend abgewiesen. Die Begründung ist, die Darlehensgebühr sei nicht vergleichbar mit der Bearbeitungsgebühr, die die BGH-Richter beanstandet hätten.

Verbraucherschützer halten dies für fragwürdig und ermuntern die Kunden, sich zu wehren. Tiffe: „Ich rate allen Verbrauchern, die bei Bauspardarlehen Bearbeitungsgebühren gezahlt haben, das Geld zurück zu verlangen und einen Ombudsmann einzuschalten.“ Ein Ombudsmann ist ein Schlichter, der bei Streit zwischen Kunden und der Bausparkasse vermittelt.

Problematisch ist nur: Der Verbraucher muss höllisch aufpassen, dass er auch den richtigen Schlichter anruft. Der Ombudsmann des Verbandes der privaten Bausparkassen ist zum Beispiel nicht für die LBS zuständig. Es kommt noch doller: Zuständig für die LBS im Südwesten ist der Ombudsmann des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg. Kunden aber, die sich an den Südwestverband gewandt haben und Hilfe bei der Erstattung der Darlehensgebühr bei Bauspardarlehen gefordert haben, erhielten eine unbefriedigende Antwort: Der Ombudsmann wies darauf hin, dass seine Anrufung laut Schlichtungsordnung nicht die Verjährung hemme. Kunden sind also gezwungen, zum Anwalt zu gehen und bis zum 31. Dezember bei Gericht einen Mahnbescheid zu erwirken.

So selbstbewusst die Bausparbranche gegenüber dem Kunden derzeit auftritt, es gibt durchaus Hinweise darauf, dass die Unternehmen intern handfest Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Darlehensgebühr haben. So haben etwa sämtliche privaten Bausparkassen inzwischen die Darlehensgebühr abgeschafft. Wenn sie sich ihrer Sache so sicher wären, gäbe es dazu keinen Grund. Wüstenrot übrigens hat bis Oktober 2013 Verträge mit der Darlehensgebühr unterschrieben. Das heißt: Etliche Wüstenrot-Bausparer zahlen noch heute in Verträge ein, bei denen die umstrittene Gebühr erst in Zukunft erhoben wird.

Die Debeka etwa reagierte zunächst auf die Rückforderung der Darlehensgebühr recht barsch. Kunden bekamen lediglich ein ablehnendes Schreiben. Doch Kunden, die weniger Tage später, die Rückforderung geltend machten, bekamen ein anderes Schreiben. Darin erklärt sich das Unternehmen immerhin bereit, die umstrittene Gebühr unter Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu erstatten, „sollte der BGH – entgegen unserer Auffassung – zu einem späteren Zeitpunkt die Rechtmäßigkeit der Darlehensgebühr verneinen.“ Offensichtlich schließt man dies im Bausparkassenlager nicht mehr aus und denkt langsam um.