Ein 28-Jähriger, der seine Ex-Freundin vergewaltigt und misshandelt hat, kam dank seines Geständnisses mit zwei Jahren auf Bewährung davon Foto: dpa

Mit einer Strafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf Bewährung, ist ein 28-Jähriger davongekommen, der im Oktober 2013 seine Ex-Freundin in Kornwestheim vergewaltigt und misshandelt hat.

Kornwestheim - Mit einer Bewährungsstrafe ist ein 28-Jähriger davongekommen, der im Oktober 2013 seine Ex-Freundin in Kornwestheim vergewaltigt und misshandelt hat. Landgerichts-Richterin Jasmin Neher-Klein machte dem Verurteilten allerdings intensiv klar: „Wir sprechen hier nicht von einem Vergehen, sondern von einem Verbrechen!“ Es würde ein genaues Auge darauf geworfen, dass er sich an alle Auflagen halte. Wenn nicht, „dann widerrufen wir das hier ruckizucki“. Zugute hielt sie ihm bei ihrem Richterspruch das Geständnis.

Der Staatsanwalt hatte auf drei Jahre und drei Monate plädiert. Der Ankläger kreidete dem jungen Mann an, dass er sich zwei Mal an der Mutter seines fünfjährigen Sohnes vergangen hatte, die sich kurz zuvor von ihm getrennt hatte. Strafverschärfend wertete der Anklagevertreter, dass der 28-Jährige sich gleich zweier Vergewaltigungen strafbar gemacht habe und dass die psychischen Folgen für die Geschädigte noch heute gravierend seien. Fotos kurz nach der Tat zeigten zahlreiche Hämatome an den Armen, den Brüsten und den Oberschenkeln der Frau.

Der 28-Jährige war im vergangene Oktober nachts mit einem Zweitschlüssel in die Wohnung seiner Ex-Freundin eingedrungen. Sie wachte auf, es kam zu einer Auseinandersetzung. Der Verurteilte forderte im Verlauf des Streits von der 29-Jährigen eine „letzte Nacht“ und als ihm diese – wie schon mehrfach zuvor – verweigert wurde, verging er sich zwei Mal an der Kornwestheimerin. Dazwischen wurde wieder gestritten und auch ein Taxi gerufen, das aber wieder abbestellt wurde. Als der gemeinsame Sohn aufwachte, wurde er vom Eindringling wieder ins Bett gebracht. Dann gingen Vorwürfe und Anfeindungen im Wohnzimmer weiter.

Die Nebenklägervertreterin sagte in der Verhandlung am Donnerstag, dass die Entschuldigung des 28-Jährigen gegenüber seinem Opfer sie „nicht überzeugt hat“. Er habe er auch nach dem Übergriff ihrer Mandantin nachgestellt, versucht, sie zu kontrollieren und sei ohne Ankündigung in ihre Wohnung gekommen. Selbst der Verteidiger zeichnete kein allzu positives Bild seines Mandanten. Er sei mit seinen 28 Jahren immer noch „ein unfertiger Mensch“. Zusätzlich zu der Bewährungsstrafe muss der Verurteilte drei Jahre lang 100 Euro monatlich Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen und 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Wohnung der 29-Jährigen und ihr selbst darf er sich ohne ihre Zustimmung nicht mehr nähern.