Mit fremden Kreditkarten hat eine Ludwigsburgerin üppig eingekauft. Foto: dpa

Eine 26-jährige Arzthelferin hat mit Kreditkarten von Patienten üppig eingekauft. Das Amtsgericht hat sie zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Ludwigsburg - Mal eben 120 Euro im Drogeriemarkt hier, dann 240 Euro an der Tankstelle da, schlanke 15 Euro in der Apotheke, am nächsten Tag üppige 600 Euro im Klamottengeschäft: es ist eine lange Liste gewesen, die die Staatsanwältin vor dem Ludwigsburger Amtsgericht am Mittwoch zu verlesen hatte. 56 Mal hat eine 26-jährige Arzthelferin aus Ludwigsburg zwischen Dezember 2010 und April vorigen Jahres mit gestohlenen Kredit- und EC-Karten eingekauft und dadurch einen Schaden von knapp 8000 Euro verursacht. Die Geldkarten hatte sie an ihrem Arbeitsplatz, auf der Kinderstation des Ludwigsburger Klinikums, aus Taschen von Patienten und Mitarbeitern entwendet.

„Das stimmt so“, gab die Frau, die nach eigenen Angaben dreieinhalb Jahre auf der Kinderstation gearbeitet hat und mittlerweile auf Provisionsbasis bei einem Energieversorger tätig ist, am Mittwoch zu. Das Urteil des Gerichts: ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe wegen Diebstahls und Betruges, ausgesetzt zur Bewährung für die Dauer von zwei Jahren. Zudem muss die Frau 2500 Euro an den Kriminalitätsopferverein „Weißer Ring“ bezahlen.

Keine Erklärung für die Taten

Geldsorgen seien es nicht gewesen, die sie zu den Taten animiert hätten, Schulden habe sie keine, sagte die Angeklagte in der Verhandlung. „Ich habe leider keine Erklärung.“ Sie habe einfach den Drang verspürt, die Karten zu nehmen. „Wenn eine Patientin da war und ihre Handtasche offen war, musste ich da irgendwie reinfassen.“ Nach ihren Einkäufen auf fremde Kosten habe sie allerdings oft ein schlechtes Gewissen gehabt, die Waren zum Teil auch wieder in die Geschäfte zurückgebracht und das Geld zurückbuchen lassen.

„Ihr kriminelles Verhalten ist wie aus heiterem Himmel aufgetaucht“, sagte der Anwalt der Frau und betonte, dass seine Mandantin ja ansonsten auch in geordneten Verhältnissen lebe. Eine psychologische Behandlung käme daher für die 26-Jährige durchaus in Betracht. „Sie ist auch willig, das Geld zurückzuzahlen.“ Da sich bislang jedoch weder die Geschädigten noch Versicherungen oder Banken gemeldet hätten, sei das noch nicht möglich gewesen, so der Anwalt.

Weiterer Anklagepunkt

Die gelernte Arzthelferin stand am Mittwoch noch wegen eines weiteren Anklagepunktes vor Gericht. Eine Cousine hatte sie angezeigt und beschuldigt, im September 2010 nach einem gemeinsamen Discobesuch Schmuck im Wert von 8000 bis 10 000 Euro aus ihrem Zimmer im Haus ihrer Eltern gestohlen zu haben. „Das war ich nicht“, sagte die Angeklagte mehrfach.

Nachdem das Gericht die Cousine als Zeugin vernommen hatte, kam es zu dem Schluss, dass es zwar Indizien gebe, die gegen die Angeklagte sprechen würden. „Für eine Verurteilung reicht das aber nicht aus“, sagte die Richterin und sprach die 26-Jährige in diesem Punkt frei.