Im Neubaugebiet Furchgasse soll besonders ökologisch gebaut werden. Foto: Gottfried Stoppel

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erklärt Bebauungspläne im Schnellverfahren für rechtswidrig. Das betrifft auch Pläne im Rems-Murr-Kreis – wie das Vorzeigeneubaugebiet in Weinstadt-Schnait.

Neue Maßstäbe will Weinstadt im Schnaiter Neubaugebiet Furchgasse setzen; sowohl in der Bebauungsart als auch in der Bauweise. Häuser mit Satteldächern, wie sie bisher das Bild des Ortsteils prägen, sind lediglich entlang der Ortsdurchfahrt und zur angrenzenden Bestandsbebauung hin vorgeschrieben. Ansonsten sollen Flachdachbauten entstehen können. Damit soll auf den Wohnungsmangel reagiert werden und die neuen Wohnflächen so effektiv wie möglich genutzt werden. Zudem soll entsprechend der Kriterien des European Energy Awards (EEA) möglichst ökologisch und energiesparend beziehungsweise energiegewinnend gebaut werden. Und Flachdächer bieten gute Voraussetzungen für die Installation von Solaranlagen.