Eine Bearbeitungsgebühr ist auch bei Immobilienkrediten rechtlich umstritten. Foto: dpa

Laut BGH-Urteil sind Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unzulässig. Nun kommen auch staatlich geförderte Darlehen und gewerbliche Darlehen ins Visier. Ende des Jahres verjähren Ansprüche aus den Jahren 2005 bis 2011.

Berlin - Die BGH-Urteile zu den unzulässig erhobenen Gebühren bei Darlehen ziehen Kreise. Die ersten Banken lenken nach Informationen unserer Zeitung nun bei Immobiliendarlehen ein und haben bereits Kunden die Gelder erstattet.

Der Hamburger Rechtsanwalt und Finanzmarktexperte Achim Tiffe sagte im Gespräch mit unserer Zeitung: „Eine Bank aus dem norddeutschen Raum hat im Fall einer Mandantin anstandslos die Bearbeitungsgebühren bei einem Immobilienkredit zurück gezahlt.“

Dagegen verweigern Bausparkassen bislang die Rückzahlung. Die Branche wehrt sich gegen Forderungen der Kunden mit dem Hinweis, die bis vor wenigen Jahren von allen Anbietern erhobene Darlehensgebühr sei nicht mit der Bearbeitungsgebühr zu vergleichen, die der BGH beanstandet hatte.

Verbraucherschützer sehen das anders und fordern betroffene Bausparer auf, sich zu wehren. Allerdings läuft den Kunden die Zeit weg. Bei Krediten, die zwischen 2005 und 2011 ausgezahlt wurden, verjähren die Ansprüche Ende des Jahres. Tiffe: „Ich rate allen, das Geld zurück zu fordern und einen Ombudsmann einzuschalten.“

Der BGH hatte entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Darlehen zwischen einem Verbraucher und einer Bank grundsätzlich unzulässig sind. Nun kommen noch andere Kredite ins Visier: Auch bei Krediten von Gewerbetreibenden mit einer Bank wurden Bearbeitungsgebühren erhoben – vermutlich zu Unrecht. Außerdem muss sich der BGH damit beschäftigen, ob bei staatlich geförderten Krediten, die von der Hausbank vermittelt wurden, Bearbeitungsgebühren erhoben werden dürfen. Bei kfw-Krediten wurden Gebühren bis zu vier Prozent auf die Schuldsumme aufgeschlagen.