Schnelligkeit ist gewünscht im Einsatz - aber auch Sorgfalt im Verkehr ist Pflicht Foto: dpa

Im Fall der Anzeige gegen ein Notarztteam übergibt die Polizei die Sache jetzt an den Staatsanwalt. Eine Autofahrerin hatte sich von dem Einsatzfahrzeug gefährdet gefühlt.

Waiblingen - Es war ein dringender Einsatz, jene Fahrt, auf der sich eine 35-jährige Rettungssanitäterin Anfang der vergangenen Woche eine Anzeige wegen Verkehrsgefährdung eingehandelt hat. Eine 41-jährige Autofahrerin hat die Strafanzeige gestellt, weil ihr nach eigenen Angaben der Notarztwagen in einer unübersichtlichen, lang gezogenen Linkskurve zwischen Fellbach-Schmiden und Stuttgart-Neugereut auf ihrer Spur entgegengekommen sei, während er ein anderes Auto überholte. Sie habe nur durch Ausweichen eine Kollision mit dem Fahrzeug verhindern können, bei dessen Überholmanöver lediglich das Blaulicht, nicht aber das Martinshorn eingeschaltet gewesen sei.

Um welches Fahrzeug und welchen Einsatz es sich bei der Fahrt gehandelt habe, sei inzwischen klar, sagt dazu der Leiter des Waiblinger Rettungsdienstes, Matthias Fink. Offenbar waren die Notärztin und die am Steuer des Notarztwagens sitzende Rettungssanitäterin zu einer bewusstlosen Person in Stuttgart unterwegs. Es handelte sich um einen Fall von Nachbarschaftshilfe, weil alle Stuttgarter Notarztteams im Einsatz waren. Und, so die Information aus der Rettungsleitstelle, es ging um Leben und Tod. Wobei die betreffende Person trotz des Einsatzes des Waiblinger Notarztteams später gestorben sei.

Was nun die Situation während der Anfahrt am Morgen gegen 8 Uhr angeht, hatte die 35-jährige Fahrerin des Rettungsfahrzeugs schon unmittelbar nach der Fahrt gesagt, sie habe unter den gegebenen Umständen nicht anders fahren können, berichtet Matthias Fink. „Beiden ist bei jener Einsatzfahrt keine brenzlige Situation aufgefallen.“ Sowohl die Rettungssanitäterin als auch die begleitende Notärztin sind inzwischen auch von der Polizei zu den Vorwürfen und ihrer Sicht der Dinge vernommen worden.

Beide, so berichtet ein Sprecher des Aalener Polizeipräsidiums, hätten ausgesagt, dass während ihrer Fahrt auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Tunnel bei Neugereut und Schmiden sowohl das Blaulicht als auch das Martinshorn angeschaltet gewesen seien. Dies sei, so der Polizeisprecher, „wichtig wegen der Wahrnehmbarkeit“.

Die Angaben der zweiköpfigen Besatzung des Notarztwagens werden dabei offenbar von den Aussagen zweier Zeugen unterstützt. Zwei Autofahrer, die der Einsatzwagen an jenem Montagmorgen kurz zuvor überholt hatte, bestätigten nämlich, dass bei dem Einsatzfahrzeug auch die akustische Warnanlage aktiv gewesen sei, sagt der Polizeisprecher. Die polizeilichen Ermittlungen seien mit der Aufnahme der Zeugenaussagen abgeschlossen, heißt es seitens der Polizei. Der gesamte Vorgang werde nun an die Staatsanwaltschaft zur Bewertung gehen.

Klar sei, so sagt derweil Matthias Fink zur verkehrsrechtlichen Lage bei derartigen Notfalleinsätzen, dass die Fahrer – ebenso wie Polizei, Feuerwehr oder Rettungswagen – das Recht hätten, in Notfällen die geltenden Verkehrsregeln zu ignorieren, um schnellstmöglich an den Einsatzort zu gelangen. Dies müsse aber im Zweifelsfall durch den Einsatz von Blaulicht und Martinshorn angezeigt werden, so dass andere Verkehrsteilnehmer das Rettungsfahrzeug rechtzeitig wahrnehmen könnten. Und es dürfe nur „unter Beachtung der Sorgfaltspflicht“ geschehen, so dass kein Unfall passiert.