Facebook vergisst so gut wie nichts. Juristen raten daher, beim Verbreiten von Fotos vorsichtig zu sein – erst recht, wenn angebliche Straftaten im Spiel sind. Foto: dpa

Eine Frau in Weinstadt stellt Fotos von angeblichen Hundedieben ins Internet. Ein Fachanwalt und die Polizei raten davon aber dringend ab.

Weinstadt - Mit dieser Gruppe stimmt etwas nicht“ – dieses Bauchgefühl hat eine Frau, als sie Anfang Februar auf dem Parkplatz eines Supermarkts in Weinstadt (Rems-Murr-Kreis) unterwegs ist. Dort stehen drei Männer mit zwei Hunden – „ich bin mir sicher, dass sie als rechtmäßige Besitzer nicht in Frage kommen“, schreibt sie später auf Facebook. Sie macht heimlich, aus dem Auto heraus, Fotos der verdächtigen Gruppe und sieht später bei „Tasso“, einem Netzwerk für vermisste Hunde, nach. Tatsächlich sind dort zwei Golden Retriever gemeldet, die Ende Januar gestohlen worden sind. Allerdings ziemlich weit weg vom Rems-Murr-Kreis, im mittelfränkischem Pleinfeld und dem oberpfälzischen Neutraubling.

Die Bilder landen auf Facebook – und stoßen auf Kritik

Die Frau ist dennoch überzeugt, dass die Beschreibung der vermissten Tiere auf die beiden Hunde auf dem Parkplatz in Weinstadt passt. Sie ruft nach eigenen Angaben die Polizei – und stellt später die Bilder der Gruppe ins Netz. Im sozialen Netzwerk Facebook steckt sie deswegen einige Kritik ein: „Es ist wirklich sehr fragwürdig, einfach Bilder von Dritten zu veröffentlichen und zu behaupten, diese könnten die Hunde gestohlen haben“, findet ein Nutzer. „Wie unterscheidet man zwischen rechtmäßigen und nicht rechtmäßigen Besitzern im Vorbeifahren? Wie kann man beim Vorbeifahren das Alter eines Hundes erkennen, und wie kann man sich sicher sein, dass es diese Hunde sind?“, schreibt eine andere Facebook-Nutzerin. „Hingehen und Ansprechen wäre auch eine Möglichkeit gewesen“, findet ein Mann.

Andere Nutzer verteidigen die Weinstädterin und ihr Bauchgefühl: „Wenn man etwas mehr über Hunde gelernt hat, kann man anhand der Körpersprache der Hunde erkennen, ob es zwischen Mensch und Hund Vertrautheit gibt oder nicht“, meint eine Frau. Eine andere schreibt: „Was müssen manche das wieder anzweifeln oder kritisieren? Sie meint es gut!“

Ein Experte rät dringend vom Online-Pranger ab

Aleksandar Silic, ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht an einer Waiblinger Kanzlei, warnt allerdings deutlich davor, solche Fotos zu verbreiten: „In Deutschland gibt es das Recht am eigenen Bild: Vor einer Veröffentlichung muss der Fotografierte zustimmen.“ Ausnahmen gebe es im Rahmen der Kunst- und Pressefreiheit oder bei der Dokumentation von Versammlungen oder Großveranstaltungen, bei denen die einzelnen Menschen in der Masse untergingen.

Für besonders kritisch hält Silic den Kontext der Bilder von der Männergruppe mit den Hunden: „Die gezeigten Personen werden durch den zugehörigen Text in ein gewisses Licht gerückt, ohne dass klar ist, auf welcher Grundlage das geschieht. Das geht schon in Richtung Verleumdung“, so der Jurist. „Die Gezeigten könnten gegen diese Bilder wohl gerichtlich vorgehen.“

Polizeisprecher: „Bilder ins Internet zu stellen ist der falsche Weg“

Auch ein Sprecher der Polizei rät davon ab, solche Fotos – und seien sie auch gut gemeint – ins Netz zu stellen. „Das ist der falsche Weg. Wenn ich den Verdacht habe, Zeuge einer Straftat zu sein, mache ich eine Anzeige bei der Polizei. Und die Bilder stelle ich nicht ins Internet, sondern gebe sie der Polizei weiter.“ Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, könnten solche Fotos nämlich unter Umständen als Beweismittel zugelassen werden.

Andernfalls könnten die Bilder dem Fotografierenden aber Probleme bescheren: „Wenn sich herausstellt, dass die Hunde überhaupt nicht gestohlen wurden, müssen diese Fotos auf jeden Fall gelöscht werden“, so der Polizeisprecher.