Einschusslöcher nach dem verheerenden Amoklauf 2009 Foto: dpa

Das Landgericht Stuttgart will am kommenden Freitag ein Urteil im Streit um Schadenersatz zwischen den Eltern des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen und der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) verkünden.

Stuttgart - Das Landgericht Stuttgart will am kommenden Freitag ein Urteil im Streit um Schadenersatz zwischen den Eltern des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen und der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) verkünden. Bisher sind alle Versuche der 15. Zivilkammer, einen Vergleich zwischen den Streitparteien herbeizuführen, gescheitert.

Ursprünglich verlangte die UKBW rund eine Million Euro von der Eltern des Todesschützen Tim K. Die Kasse will so die Kosten für die Heilbehandlung von Schülern, Eltern und Lehrern abdecken. Später schraubte die Unfallkasse ihre Forderung auf 250 000 Euro zurück. Weniger könne man nicht akzeptieren, da man dem Steuerzahler gegenüber rechenschaftspflichtig sei, so ein UKBW-Sprecher.

Die Eltern K. zeigten sich aber lediglich bereit, 70 000 Euro in Raten zu zahlen. Neu bei der Klage der Kasse gegen das Ehepaar K. ist, dass erstmals auch die Mutter des 17-jährigen Schülers Tim in die Pflicht genommen werden soll. Sie habe wie der Vater ihre Aufsichtspflicht verletzt, so die Argumentation. T

im K. hatte im März 2009 bei seinem Amoklauf in der Albertville-Realschule in Winnenden und auf seiner Flucht nach Wendlingen 15 Menschen erschossen und mehrere verletzt, ehe er sich selbst richtete. Angehörige der Opfer wurden von der Haftpflichtversicherung der Eltern entschädigt. Zudem hatte sich die Stadt Winnenden mit 400 000 Euro Schadenersatz für Schulumbauten zufrieden gegeben. Jetzt geht es um die Forderung der Unfallkasse.