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Alkoholverkauf Aushilfe soll mit 2100 Euro büßen

Wolf-Dieter Obst , vom 08.07.2010 19:36 Uhr
  Foto: dpa
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Stuttgart - Wenn im Supermarkt verbotenerweise Alkohol an Jugendliche verkauft wird, dann schießt die Stadt nicht auf die Geschäftsleitung - sondern direkt auf die Kassiererin. Eine 17-Jährige kommt ihr Nebenjob teuer zu stehen.

Weil sie einem Jugendlichen verschiedene Biermixgetränke im Wert von knapp 25 Euro verkaufte, hat eine 17-jährige Aushilfskassiererin eines Supermarkts einen üppigen Bußgeldbescheid erhalten: Sie soll 2103,50 Euro zahlen. Diesen Betrag wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz soll die Berufsschülerin selbst tragen: "Bei Verstößen sind unsere Mitarbeiter selbst verantwortlich", heißt es in der Konzernzentrale der Lebensmittelkette. Die Höhe der Strafe wurde von der städtischen Bußgeldbehörde gegenüber den Betroffenen zunächst verteidigt: 2000 Euro plus Gebühren seien die Regel, hieß es. Auf Anfrage unserer Zeitung hat sich nun Ordnungsbürgermeister Martin Schairer eingeschaltet.

Der ungewöhnliche Fall beginnt an einem Mittwochnachmittag im Stuttgarter Süden, als einer Polizeistreife zwei 13 und 14 Jahre alte Mädchen auffielen: Ein Mädchen rauchte, das andere hatte zwei Plastiktüten mit fünf Sixpacks Biermixgetränken vor sich abgestellt. Das durfte nicht sein. Die Beamten fragten nach und erfuhren, dass die Mädchen die alkoholischen Getränke mit Hilfe eines älter aussehenden Jugendlichen für eine Party besorgt hätten. Der Klassenkamerad hätte das freilich auch nicht tun dürfen: Er ist noch 14.

17-Jährige bleibt als einzige Schuldige übrig

Mit dem Alter und dem Aussehen ist das so eine Sache - auch umgekehrt: Bei der Beschreibung der Kassiererin meinten die Schüler, sie sei Mitte 20 oder 30 Jahre alt. Die Beschuldigte ist aber eine 17-Jährige, die im Berufskolleg den Fachhochschulabschluss anstrebt und sich im Supermarkt mit dem Nebenjob Geld dazuverdient. In zwei Monaten kamen 540 Euro zusammen. Eine Videoaufzeichnung zeigte: Sie hatte die fünf Sixpacks verkauft. Beck's Lemon, Beck's Ice, Karlsberg Mixery Cola, Schöfferhofer Grapefruit und Kaktus Feige.

Hätte die Kassiererin die alkoholischen Mixgetränke mit 2,5 bis 3,1 Volumenprozent Alkoholgehalt erkennen müssen? Hätte sie prüfen müssen, ob der Jugendliche schon 16 Jahre alt ist? Die Polizei bejahte die Frage und leitete ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz ein. Der 14-Jährige, der die Getränke gekauft und weitergegeben hatte, kam mit einer Ermahnung davon. Gegen den Gewerbetreibenden gab es keine weiteren Ermittlungen bezüglich Ausbildung und Einweisung der Aushilfskräfte.

Die Konzernleitung verweist darauf, dass die Mitarbeiter an den Kassen durch ein zweistufiges Sicherheitssystem bei der Alterskontrolle unterstützt werden, wenn Alkohol und Tabakwaren auf dem Band liegen. "Verbunden mit dem Hinweis auf dem Kassendisplay ertönt beim Kauf eines solchen Produkts ein akustisches Signal, und die Kasse wird gesperrt", sagt Unternehmenssprecherin Susanne Amann. Dies sei ein Hinweis darauf, das Alter zu kontrollieren. Zudem würden Mitarbeiter regelmäßig geschult und sensibilisiert.

Die 17-Jährige blieb als einzige Schuldige übrig. Gegen sie richtete sich das Bußgeldverfahren der Behörden, dadurch wurde auch das Aushilfsarbeitsverhältnis beim Supermarkt gekündigt.

Mehr zu den Hintergründen des Falls lesen Sie in der Printausgabe der Stuttgarter Nachrichten vom 9. Juli 2010.

 

Kommentare (16)
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JUL
09
17:56 Uhr, geschrieben von Anonymer Benutzer
Völlig überzogen
Wenn man sowas liest, macht einen das richtig wütend. Wenn man mitbekommt, welch teilweise lächerliche Strafen für haarsträubende Verstöße für fällig werden, dann erscheint einem sowas völlig unverhältnismäßig. Vor allem für eine 17 jährige Schülerin, die eh nicht viel Geld hat. Eine Strafe muss sich am Einkommen orientieren, wie es auch bei den sog. Tagessätzen schon immer der Fall war.
JUL
09
12:24 Uhr, geschrieben von H.K. Schmid
Geldbuße für eine Dummheit
Als vor einigen Jahren meine Frau auf einem Waldweg durch einen Hund umgeworfen und schwer verletzt wurde, bekamen die Hundehalter eine Geldbuße von ein paar Hundert D-Mark "auf Bewährung". Im vorliegenden Fall, vorausgesetzt die Kassiererin kannte die jugendlichen Käufer nicht, hätte eine ernste Verwarnung genügt, höchstens eine Entlassung. Im Übrigen wäre es auch interessant, auf welche Weise der Arbeitgeber die Aushilfe instruiert hatte. Alles in allem eine üble typische Entgleisung der Behörden auf dem Rücken eines jungen Menschen.
JUL
09
11:54 Uhr, geschrieben von Anonymer Benutzer
Übertrieben
Strafe ist Ok, aber die Summe ist völlig übertrieben. Selbst ein viertel des Geldes hätte schon gereicht um sie empfindlich zu treffen. Zu dem ist das Mädchen selber noch ein Kind, das diese mal fahrlässig handelt ist doch klar. Bescheuertes Amt !
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