Gedenkraum in der Albertville-Realschule Foto: Michele Danze

Ein erhöhtes Unfallruhegehalt und eine einmalige Unfallentschädigung in Höhe von 80 000 Euro fordert eine ehemalige Lehrerin der Winnender Albertville-Realschule von ihrem früheren Dienstherrn, dem Land Baden-Württemberg.

Winnenden - Ein erhöhtes Unfallruhegehalt und eine einmalige Unfallentschädigung in Höhe von 80 000 Euro fordert eine ehemalige Lehrerin der Winnender Albertville-Realschule von ihrem früheren Dienstherrn, dem Land Baden-Württemberg. Die durch den Amoklauf am 11. März 2009 traumatisierte 35-jährige Frau klagt nun vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht, da ihr das Landesamt für Besoldung und Versorgung diese Zahlungen verweigert. Die öffentliche, mündliche Verhandlung findet am Dienstag, 14. April, um 14 Uhr statt.

Die Klägerin habe am 11. März 2009 zur Zeit des Amoklaufs Unterricht in der Albertville-Realschule gehabt und ihre Klasse und sich in Sicherheit gebracht, teilt das Verwaltungsgericht in Stuttgart mit. Seit Ende Januar 2013 sei die Frau aufgrund der Folgen der Tat, bei der an der Schule zwölf Menschen ermordet und elf weitere schwer verletzt wurden, im vorzeitigen Ruhestand.

Das Regierungspräsidium Stuttgart habe zwar am 5. Mai 2009 die Geschehnisse vom 11. März im Fall der Klägerin als Dienstunfall und eine posttraumatische Belastungsstörung anerkannt. „Das Landesamt für Besoldung und Versorgung ist jedoch der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Gewährung eines erhöhten Unfallruhegehalts mangels Vorliegens eines qualifizierten Dienstunfalls nicht vorlägen“, so das Gericht weiter. In ihrer Tätigkeit als Lehrerin sei sie – im Gegensatz zu Berufen wie der Polizei oder der Feuerwehr – weder einer möglichen Lebensgefahr ausgesetzt, noch sei sie während des Amoklaufs gezielt einem Angriff ausgesetzt gewesen. Die Klägerin argumentiert, sie sei „schon nach den baulichen Gegebenheiten der Schule in Reichweite des Täters“ gewesen, der jeden habe töten wollen, der ihm begegnet sei.