Wie viel Medikamente dürfen Ärzte im Notfalldienst rausrücken? Foto: dpa

Die Ärzte im Südwesten beklagen Mängel bei der Versorgung der Patienten mit Medikamenten bei den Notfalldiensten. Sie wollen mehr Arzneien ausgeben dürfen. Apotheker sind dagegen.

Stuttgart - Die Ärzte im Südwesten beklagen Mängel bei der Versorgung der Patienten mit Medikamenten bei den Notfalldiensten. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) fordert deshalb das Recht, vor allem im Rahmen von Notdiensten an Wochenenden und Feiertagen Patienten mit hinreichend Medikamenten versehen zu können, bis sie am nächsten Werktag ihre reguläre Apotheke erreichen können. Bislang ist ihnen das nicht erlaubt. Das sogenannte Dispensierrecht behält die Abgabe von Medikamenten allein den Apotheken vor. Ärzte dürfen nur Arzneien zur unmittelbaren Anwendung ausgeben – nicht auf Vorrat.

Der KV-Vorsitzende Norbert Metke weist auf zwei Probleme hin. Bei Hausbesuchen am Wochenende könne man bettlägerige Menschen nicht einfach – gar nachts – in eine Apotheke schicken. Für sozial schwache Patienten sei ein Taxi zur Apotheke ein Problem. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln würden Wartezeiten und längere Fahrtstrecken anfallen. Auch in der Nähe der Notfallpraxen, die überwiegend an Kliniken angebunden sind, sei die nächste Notfall-Apotheke oft ein gutes Stück entfernt.

Die Forderung stößt bei den Apothekern im Land auf strikte Ablehnung. „Apotheker sind durch ihr Pharmaziestudium die Arzneimittelexperten. Ärzte sind für die Diagnose zuständig. Diese Aufteilung ist sinnvoll“, sagte Günther Hanke, Präsident der Landes-Apothekerkammer, unserer Zeitung. Der Vorschlag sei „praktisch nicht oder nur mit größtem Aufwand umsetzbar“. Dass „ein gewisses Problem“ bestehe, bestätigt Matthias Einwag, Hauptgeschäftsführer der Landes-Krankenhausgesellschaft: „Die Versorgung mit Medikamenten an Wochenenden ist ein wichtiges Thema, das auch die Kliniken betrifft“, sagt er. Er forderte „pragmatische Lösungen mit klaren Finanzierungszuständigkeiten“.