Staatsanwalt, Rechtsanwältin und Beschuldigte sind für die Unterbringung. Foto: dpa

Ein Gutachter attestiert einem gewalttätigen 29-Jährigen vor Gericht, unzurechnungsfähig zu sein. Seine Taten hat der Beschuldigte unter Drogen und während einer schizophrenen Phase begangen.

Freudental - Das letzte Wort des Beschuldigten fiel etwas länger aus als sonst vor Gericht üblich. In dem Verfahren vor dem Heilbronner Landgericht ging es am Donnerstag um die zwangsweise Unterbringung des 29-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus. Aufmerksam hatte der Mann den Plädoyers des Vertreters der Staatsanwaltschaft und dem seiner Rechtsanwältin zugehört. Von einer Gefahr für die Allgemeinheit hatte der Staatsanwalt darin gesprochen. In seltener Einmütigkeit hatten sich beide Parteien für einen Verbleib in der Psychiatrie ausgesprochen.

Dem schloss sich der Beschuldigte an. „Ich würde mir selbst gar nicht zutrauen, ein normales Leben zu führen, wenn ich jetzt raus kommen würde“, sagte der Mann erstaunlich offen. Die Unterbringung sei auf jeden Fall das Beste für ihn. „Aber ich will natürlich auch nicht ewig drinbleiben.“

Der Beschuldigte ist geständig

In seinem Gutachten hatte auch der forensische Psychiater der Großen Strafkammer geraten, den Mann weiter in der Psychiatrie festzuhalten. „Eine Aussetzung kommt nicht in Betracht“, sagte er. Die Behandlung mit Medikamenten sei noch nicht abgeschlossen. An das Leben in Freiheit müsse der Mann erst wieder Schritt für Schritt herangeführt werden.

In den drei vorausgegangenen Verhandlungstagen hatte der Beschuldigte nichts von dem in Abrede gestellt, was ihm die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift vorwirft. Die Liste ist lang und reicht von gefährlicher Körperverletzung über Bedrohung, Beamtenbeleidigung bis zum Widerstand gegen Vollzugsbeamte. Die Taten erstreckten sich über den Zeitraum eines halben Jahres. Begangen wurden sie in einem Zustand hochgradiger Aggression. Immer stand der Beschuldigte dabei unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Auch litt er, das bestätigte der psychiatrische Gutachter, während der Taten unter einer sozioaffektiven Störung, schwankte also zwischen schizophrenen Schüben und eher manisch-depressiven Phasen. Zurechnungsfähig sei er auf jeden Fall nicht gewesen.