Nach BVG-Urteil 24 Anträge auf Sterbehilfe
In extremen Ausnahmefällen darf Patienten der Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel nicht verwehrt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Nach dem Urteil sind 24 Anträge bei der zuständigen Behörde eingegangen. 17.05.2017