Sterbehilfe-Organisationen sind in Deutschland künftig verboten Foto: dpa

Sterbehilfe-Organisationen sind in Deutschland künftig verboten. Das ist konsequent. Beihilfe zu Selbsttötung ist kein Geschäftsmodell, kommentiert Wolfgang Molitor.

Stuttgart - Hinter dem Strafgesetzbuch-Paragrafen, der die Tötung auf Verlangen verbietet, werden künftig unter der Nummer 2017 zwei neue Absätze stehen. Erstens: „Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, – diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, – wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Zweitens: „Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.“

So hat es der Bundestag heute nach mehr als einer einjährigen, teilweise leidenschaftlich geführten Debatte ohne Fraktionszwang mit überraschend deutlicher Mehrheit beschlossen. Andere Anträge – vom einem kompletten Verbot der Suizidbeihilfe über ein Untersagen nur der organisierten Hilfe bei der Selbsttötung bis zur ausdrücklichen Erlaubnis dieser Sterbehilfe-Form für Ärzte und Organisationen fanden nur wenig Befürworter.

Damit ist klar: Sterbehilfe-Organisationen sind in Deutschland künftig verboten. Das ist konsequent. Beihilfe zu Selbsttötung ist keine Dienstleistung, kein Geschäftsmodell. Ansonsten bleibt vieles beim Alten: der Suizid und die Beihilfe bleiben straffrei. Und der bisherige Freiraum für Ärzte bleibt erhalten. Alles in allem hat der Bundestag sensibel abgewogen und klug entschieden.