Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entscheidet künftig, wer eine tödliche Dosis Betäubungsmittel zur Sterbehilfe erhält und wer nicht. Foto: dpa

In extremen Ausnahmefällen darf Patienten der Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel nicht verwehrt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Nach dem Urteil sind 24 Anträge bei der zuständigen Behörde eingegangen.

Leipzig/Bonn - Nach dem Sterbehilfe-Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes haben bisher 24 sterbewillige Menschen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag auf eine tödliche Dosis Betäubungsmittel gestellt. Das teilte das Institut am Mittwoch in Bonn auf Anfrage mit. Das Gericht in Leipzig hatte Anfang März entschieden, dass der Staat Patienten in extremen Ausnahmefällen den Zugang zu einem tödlichen Medikament nicht verwehren darf. Die zuständige Adresse dafür ist das BfArM, das dem Bundesgesundheitsministerium untersteht.

Begründung des Urteils liegt abgewartet

Das Bundesinstitut hatte zunächst erklärt, die ausführliche schriftliche Begründung des Urteils (Az.: BVerwG 3 C 19.15) abzuwarten. Diese Begründung liegt nun auf 27 Seiten vor. „Mit Blick auf die Tragweite des Urteils setzt sich das BfArM in der gebotenen Sorgfalt mit der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung auseinander. Erst danach kann das BfArM mit jedem einzelnen der bisher 24 Antragsteller Kontakt aufnehmen“, teilte das Bundesinstitut mit. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte nach der Verkündung des Urteils erklärt, der Staat dürfe nicht zum Handlanger von Selbsttötungen werden.