Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Ärztliche Sterbehilfe nicht durch Meinungsfreiheit gedeckt
Ein Arzt, der in drei Fällen Sterbehilfe geleistet hat, kann sich dabei nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Hintergründe. 12.04.2022