Ein Archivbild von Vincent Lambert und seiner Mutter Foto: dpa

Die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben die Abschaltung der medizinischen Geräte erlaubt. Ein Dammbruch? Nein! Sie haben dem Wachkoma-Patienten Vincent Lambert die Möglichkeit gegeben, sein Leben in Würde zu beenden.

Der Fall von Vincent Lambert ist einzigartig – und doch ist er es nicht. Vincent Lambert, Opfer eines Verkehrsunfalls, liegt in Frankreich seit sechs Jahren im Wachkoma. Wie rund 10 000 Betroffene in Deutschland auch. Was soll mit ihnen geschehen? Es geht um die Sterbehilfe-Frage. Um die Frage, ob man Todkranken auf ihrem letzten Weg helfen soll – ausschließlich auf legaler Basis. Durch Absetzen aller Medizin, künstlicher Beatmung und Ernährung.

Würde bleibt Würde. Egal, wie krank ein Mensch ist. Und deshalb haben die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte das Richtige getan. Sie haben die Abschaltung der medizinischen Geräte erlaubt. Ein Dammbruch? Nein! Sie haben Vincent Lambert die Möglichkeit gegeben, sein Leben in Würde zu beenden. Die Richter haben mit ihrem Urteil Zweifel ausgeräumt.

Nein zur aktiven Sterbehilfe! Nein zu einer wie auch immer verbrämten Form der Tötung! Der entscheidende Satz ihres Urteils lautet: „Es ist der Patient, der im Mittelpunkt der Entscheidung steht. Das gilt auch dann, wenn der Betreffende nicht mehr in der Lage ist, seinen eigenen Willen auszudrücken oder keine schriftliche Willensäußerung von ihm vorliegt.“

Mehr ist dazu nicht zu sagen. Es ist eine wegweisende Entscheidung aus Straßburg, weil sie Grenzen zieht und Wege öffnet, damit Menschen in Würde und ohne Angst leben und sterben können und dürfen.