Der Schulhof ist abends ein beliebter Treffpunkt von Jugendlichen. Foto: Phillip Weingand

Seit längerem gibt es Ärger um den Schulhof der Grundschule. Am Dienstag wird über die Berufung der Stadt entschieden.

Steinheim-Höpfigheim - Sie hätten nie etwas gegen die Grundschule oder den Kindergarten gehabt – auf diese Feststellung legen die beiden Ehepaare Wert, die sich seit Jahren gegen den Lärm auf der anderen Straßenseite wenden. Ihre Häuser liegen zwar genau gegenüber – Stein des Anstoßes sei aber lediglich die Nutzung von Schulhof und Spielplatz durch Jugendliche abends, nachts und an den Wochenenden.

Und genau die verbietet auch die Benutzungsordnung, die auf zwei großen Schildern festgehalten ist. Danach dürfen nur Kinder bis zu 14 Jahren die Flächen nutzen, und außerhalb der Unterrichtszeiten werktags auch nur von 7.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 20 Uhr, im Sommer bis 21 Uhr. Zweimal haben die Höpfigheimer bereits geklagt, 2006 und 2007. Das Verwaltungsgericht hatte im zweiten Verfahren die Stadt dazu verurteilt, „geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Benutzungsordnung des Schulhofs (...) eingehalten wird“. Die Kommune hat jedoch Berufung eingelegt, die am Dienstag um 10.30 Uhr vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim verhandelt wird.

Rückblende: Nach der ersten Klage im Juni 2006 hatten die Parteien im März 2007 auf Anregung des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart zunächst einen Vergleich geschlossen. Danach sollte die Stadt auf die Vereine, die die angrenzende Melchior-Jäger-Halle nutzen, insoweit einwirken, dass von 22.30 Uhr an Nachtruhe herrscht – wozu auch die Hausmeisterin hätte beitragen sollen. Es sollten regelmäßige Kontrollfahrten ab 22 Uhr durchgeführt und die Spielplatzbeleuchtung um 20.15 Uhr beziehungsweise in der Sommerzeit um 21.15 Uhr abgeschaltet werden. Außerdem sollte geprüft werden, ob der Zugang zur Melchior-Jäger-Halle in den unteren Bereich verlegt werden kann.

Diesen Kompromiss sahen die Anwohner jedoch nicht umgesetzt, weil die Stadt kurz darauf den neuen Schwerpunktspielplatz in Betrieb nahm. Insofern habe sich „die Lärmsituation für die Kläger erheblich verschlechtert“, heißt es in der Sachverhaltsdarstellung des Gerichts. Beim zweiten Rechtsstreit hat das VG im Mai 2010 ein Urteil gefällt. Allerdings errangen die Kläger nur einen Teilerfolg – was sich auch darin dokumentiert, dass sie einen Teil der Gerichtskosten selbst tragen mussten.

Die Anwohner wollten erreichen, dass der Schulhof grundsätzlich nicht als Bolzplatz benutzt und ein verschließbares Tor angebracht wird. Zudem verlangten sie, dass verschiedene Spielgeräte beseitigt werden. Diesem Ansinnen folgten die Richter aber nicht. Es handele sich bei dem Schulhof nicht um einen Bolzplatz, zudem untersage die Benutzungsordnung ohnehin das Fußballspielen und es seien auch keine Einrichtungen vorhanden, die das begünstigen würden. Von den beanstandeten Geräten – wie dem Kletterhaus, der Korbschaukel oder den Betonröhren – „gehen keine unzumutbaren Geräuscheinwirkungen aus“, heißt es in den Entscheidungsgründen des Gerichts. Es handele sich um einen Schwerpunkt-, jedoch nicht um einen Abenteuerspielplatz.

Allerdings gaben die Richter den Klägern insofern recht, dass die Stadt die Lärmbeeinträchtigungen insbesondere abends und am Wochenende verhindern müsse. Denn der Spielplatz übe eine „besondere Anziehungskraft für Kinder aus der näheren und weiteren Umgebung aus“. Insbesondere das Atrium dürfte auch für Jugendliche als Treffpunkt interessant sein, vermuten die Richter. Deshalb müsse die Stadt Vorkehrungen treffen, um missbräuchliche Nutzungen zu unterbinden. Die Anwohner könnten nicht darauf verwiesen werden, die Polizei zur Hilfe zu rufen.

Den Vorwurf, die Stadt habe nichts gemacht, weist Ordnungsamtsleiter Rolf Englert von sich. Man habe die Kontrollen seit dem Urteil deutlich ausgeweitet. Allerdings sieht er ein grundsätzliches Problem: „Wir können das nicht leisten, was uns im Urteil auferlegt wird“, betont Englert. Deshalb habe man auch Berufung eingelegt. Die Auflagen des Gerichts „hören sich zwar schön an und wären sicher auch für die Anwohner wünschenswert“, räumt Englert ein. Es sei jedoch „leider nicht machbar, zu jeder Zeit zu garantieren“, dass die Benutzungsordnung eingehalten wird. Deshalb habe er seine Zweifel, ob sich die Richter Gedanken darüber gemacht hätten, wie das Urteil umgesetzt werden kann. Eine Hoffnung macht er den Anwohnern jedoch: Der Zugang zur Sporthalle soll in den nächsten Monaten verlegt werden, sodass die Besucher dann nicht mehr über den Schulhof müssten.

Ihr Anwalt habe ihnen Mut gemacht, dass das Urteil Bestand haben werde, sagen die Anwohner. „Damit könnten wir leben“, versichern sie. „Aber nicht mal das wurde ja akzeptiert.“ Das Areal sei nach wie vor bis nachts um halb eins beleuchtet, führen sie als Beispiel an. Englert verweist darauf, dass die Stadt den Zugang zu Wohnungen über dem Kindergarten verkehrssicher gestalten müsse. Seine Hoffnung: „Wir möchten nicht schlechter gestellt werden als andere Kommunen.“ Er habe den Eindruck, dass die Betroffenen im Laufe der Zeit immer sensibler geworden seien. „Das darf nicht der Allgemeinheit angelastet werden und kann nicht Maßstab sein“, so Englert.