Wer die Teile gestohlen hat, bleibt weiter unklar. Foto: Archiv (dpa

Ein 47-Jähriger ist wegen Hehlerei verurteilt worden.

Pleidelsheim - Wegen Hehlerei mit neuwertigen Autoteilen hat das Ludwigsburger Schöffengericht einen 47-jährigen Pleidelsheimer zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Als Auflage muss der Mann, der gestohlene Ersatzteile verkauft hat, 5000 Euro an die Sozialberatung zahlen. Der Verurteilte hätte eigentlich gar nicht im Besitz mancher Teile sein dürfen, denn diese waren zum Verbau in Testwagen bestimmt und hätten hinterher verschrottet werden müssen – eben damit sie nicht in Umlauf kommen.Selber verkaufte sich der Angeklagte als „Schrotthändler“. „Schrott“ stand auch auf den Rechnungen, die er der Polizei präsentierte, nachdem sie ihm über ein Ermittlungsgesuch aus Düsseldorf auf die Schliche gekommen war. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft warf dem 47-Jährigen vor, im Sommer und Herbst 2016 rund 1800 aus dem Mercedes-Benz-Werk in Düsseldorf gestohlene Nox-Sensoren angekauft und mindestens 98 davon für je 40 Euro in Bielefeld angeboten zu haben. Ein weiterer Anklagepunkt betraf ebenso gestohlene Teile von Bosch und Audi wie auch von anderen Autofirmen, die in zwei vom Angeklagten gemieteten Garagen in Stuttgart-Zuffenhausen gefunden wurden. Dort lagerten zudem Einspritzeinheiten, Injektoren, Hochdruckpumpen wie auch Motorsteuergeräte. Einige Teile konnten dem Mercedes-Benz Werk Untertürkheim zugeordnet werden. Die Anklagepunkte in Sachen Hehlerei gebe er zu, wie der 47-Jährige seinen Verteidiger erklären ließ. Gewerbsmäßig jedoch hätte er nicht gehandelt, denn er sei damals noch in der Gründungsphase seines An- und Verkauf-Gewerbes gewesen und hätte somit noch keine Erfahrung mit dem Geschäft gehabt.

Ein Zeuge vom Polizeipräsidium Stuttgart gab an, auf ein wahres “Tohuwabohu“ gestoßen zu sein, als er die Garagen in Zuffenhausen öffnete. Er bestellte Leute aus den bestohlenen Firmen ein, die ihr Eigentum auch wieder zurück bekamen. Nach Informationen des Polizisten waren auch Teile aus dem Mercedes Benz-Werk im ungarischen Kecskemèt dabei. Wie das Diebesgut in die Garagen kam, konnte er aber nicht sagen. Auch Lenkräder und Bremsscheiben von AMG Affalterbach wurden dort gelagert. Die angeklagten Nox-Sesnoren seien dagegen tatsächlich gekauft gewesen, informierte der Polizist das Gericht. Hierbei handele es sich also nicht um eine Straftat. Fest stand vor Gericht dazu auch, dass der Angeklagte sein Import/Export-Gewerbe erst am 5. Januar 2017 angemeldet hat. Der Knackpunkt des Verfahrens lag nun also an der Frage, ob der Pleidelsheimer gewusst hat, dass die Ersatzteile gestohlen waren. Dass Gericht kam schließlich zu dem Ergebnis, dass ihm das zumindest bei einem Teil der Ware klar gewesen sein musste und sprach ihn damit der Hehlerei schuldig – aber der Dieb war er nicht selbst. Die Langfinger laufen somit immer noch unter „Unbekannt“. Dazu meinte der Polizeibeamte wenig optimistisch: „Wenn einer aus einem Werk Teile mitgehen lässt, wie wollen Sie denn das ermitteln?“