Amtsgericht Waiblingen Besonderer Schutz für Wohnungen
Obwohl es seine erste nennenswerte Straftat war, ist ein 31-jähriger Georgier vor dem Waiblinger Amtsgericht wegen Einbruchs zu einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. „Unsere Wohnungen genießen in unserer Rechtsordnung einen besonderen Schutz“, betonte die Richterin in der Urteilsbegründung. 11.11.2015