Das Amtsgericht verurteilt einen Einbrecher zu einer Gefängnisstrafe – auch wenn es seine erste größere Straftat gewesen ist. Foto: Pascal Thiel

Obwohl es seine erste nennenswerte Straftat war, ist ein 31-jähriger Georgier vor dem Waiblinger Amtsgericht wegen Einbruchs zu einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. „Unsere Wohnungen genießen in unserer Rechtsordnung einen besonderen Schutz“, betonte die Richterin in der Urteilsbegründung.

Waiblingen - Ein 31-jähriger Mann, der in diesem Sommer in ein Wohnhaus in Weinstadt eingestiegen war und dort Schmuck und andere Gegenstände im Wert von mehr als 8000 Euro gestohlen hatte, ist vom Waiblinger Amtsgericht jetzt wegen gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchs zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Der Angeklagte hatte auf Anraten der Richterin Christel Dotzauer während der Verhandlung zwar ein pauschales Geständnis abgelegt, aber bestritten, einen Komplizen gehabt zu haben.

Vom Autokauf zum Asylantrag

Der Mann, der aus Georgien stammt, war im vergangenen Jahr per Flugzeug nach Deutschland gereist – wie er behauptete, um dort ein Auto zu kaufen. Dann aber seien ihm von der Polizei sein Visum, die Ausweispapiere und der Führerschein abgenommen worden, weshalb er Asyl beantragt habe. Warum er dann rund ein dreiviertel Jahr in einer Flüchtlingsunterkunft in Weinstadt verbracht hatte, anstatt zu seiner Frau und seinen zwei kleinen Kindern zurückzukehren, konnte der Angeklagte der Richterin auf ihre Nachfrage hin nicht wirklich erklären.

Auch sein Geständnis zu dem am Vormittag des 12. August begangenen Einbruch weist einige Logiklücken auf. Er sei zufällig an dem Haus vorbeigegangen, und als er gesehen habe, wie der Hausbesitzer das Gebäude verließ, habe er ein wenig an einem Fenster herumgedrückt, dieses sei aufgegangen und er spontan eingestiegen.

Von da an decken sich die Erkenntnisse der Ermittler zumindest teilweise mit den Aussagen des Angeklagten: Er fand einen Rucksack und packte in diesen alle Wertsachen, die er finden konnte. Nach etwa einer halben Stunde verließ er das Haus durch eine Hintertüre. Auf dem Weg zur Asylunterkunft trank er ein Bier, das er ebenfalls hatte mitgehen lassen. Als er zufällig einer Polizeistreife begegnete, wurde er indes nervös, warf den Rucksack in ein Gebüsch und flüchtete ohne Beute. Wenig später wurde er dann in der Asylunterkunft festgenommen.

In dem Rucksack fand die Polizei zwar mehr als 100 Schmuckstücke und Uhren – doch, wie sich später herausstellte, bei weitem nicht die gesamte Diebesbeute. Deshalb geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass ein zweiter Täter im Haus war, was der Angeklagte jedoch hartnäckig bestritt.

Einstieg mit „gehobener Straftätigkeit“

Das sei zwar nicht entscheidend für das Strafmaß, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Dennoch halte er eine Gefängnisstrafe von einem Jahr für angemessen. Der Angeklagte sei in seiner kurzen Zeit in Deutschland gleich in den „Bereich der gehobenen Straftätigkeit“ eingestiegen und habe einen vergleichsweise hohen Schaden angerichtet. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung könne wegen einer mangelnden positiven Prognose und einer notwendigen abschreckenden Wirkung nicht gewährt werden.

Dieser Auffassung war am Ende des Prozesses auch die Richterin. „Unsere Wohnungen genießen in unserer Rechtsordnung einen ganz besonderen Schutz – weil es eine ganz üble Sache ist, wenn da jemand unbefugt reingeht“, betonte Christel Dotzauer. Das Geständnis des Angeklagten sei zwar zu seinen Gunsten zu werten, aber nicht zu hoch einzuschätzen, da ein noch ausstehender DNA-Abgleich letztlich zu seiner Entlarvung geführt hätte. Einigen seiner Aussagen sei hingegen kaum Glauben zu schenken. Seine Darstellung mit dem Autokauf, den abgenommenen Papieren und dem daraus resultierenden Asylantrag sei mehr als zweifelhaft – insbesondere dann, wenn er Monate später eines Einbruchs überführt werde. „Ich habe für gute Geschichten durchaus etwas übrig“, sagte die Richterin, „aber diese, die Sie uns erzählt haben, ist einfach nur eine schlechte.“