Abgegebene illegale Waffen Foto: dpa-Zentralbild

Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldbuße von 1000 Euro hat das Amtsgericht Waiblingen gegen einen 73-jährigen Mann verhängt, bei dem sechs nicht registrierte Pistolen und Revolver gefunden worden waren.

Waiblingen - Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldbuße von 1000 Euro hat das Amtsgericht Waiblingen gegen einen 73-jährigen Mann aus Korb verhängt, bei dem sechs nicht registrierte Pistolen und Revolver gefunden worden waren. Der Mann, der 70 Gewehre und Faustfeuerwaffen legal sein eigen nennt, gab als Erklärung an, diese habe er in den 1960er-Jahren ebenfalls ordentlich bei einem Stuttgarter Händler gekauft. Allerdings habe er damals nur einen Waffenschein vorlegen müssen, keine Waffenbesitzkarte, auf der die einzelnen Stück vermerkt wurden. Er sei der Überzeugung gewesen, es sei alles in Ordnung, als die Kontrolleure des Landratsamts bei ihm erschienen.

Zunächst war unklar gewesen, wie die Bestimmungen des Waffenrechts vor dem Jahr 1973 im Land aussahen. Erst damals wurde ein bundesweit einheitliches Gesetz eingeführt, das dann zwingend eine Waffenbesitzkarte vorsah, wenn jemand auf legale Weise eine Schusswaffe kaufen und besitzen wollte. „Das war damals in aller Munde, weil es eine Amnestie für die gab, die Waffen anmeldeten, die sie bereits zu Hause hatten“, erklärte Amtsrichterin Christel Dotzauer. Deshalb hätte der Angeklagte spätestens damals diese Waffen registrieren lassen müssen. Der frühere Leiter des Waffenamtes im Waiblinger Landratsamt war als Zeuge geladen worden, um das damalige Prozedere zu schildern.

„Wir haben alle Schützenvereine angeschrieben, in Amtsblättern veröffentlicht und über die Medien bekannt gemacht, wie das vor sich geht“, berichtete der Pensionär. Waffenbesitzer wandten sich an ihre Bürgermeisterämter und gaben an, welche Waffe sie besaßen. Diese Listen wurden ans Landratsamt geschickt, dort eine Waffenbesitzkarte ausgestellt und diese wieder via Bürgermeisteramt an den Waffenbesitzer geschickt. „Dieser wurde ausdrücklich aufgefordert, alle Angaben zu prüfen“, betonte der frühere Amtsleiter. Als 1976 nochmals eine Amnestie erfolgte, hätte der Angeklagte spätestens dann davon hören müssen, so die Richterin.

„Als sie erfuhren, dass die Kontrolleure in einer Woche wiederkommen wollten, hatten Sie das Problem, wegen der Anzahl ihrer Waffen nicht mehr rechtzeitig herausfinden zu können, welche der Waffen nicht registriert waren“, beurteilte sie die Situation des Angeklagten, als dieser die Besucher vom Landratsamt bei ihrem ersten Erscheinen abwimmeln konnte mit der Behauptung, er sei krank. Sein Verteidiger argumentierte, der 73-Jährige habe lediglich fahrlässig gehandelt und beantragte eine Geldstrafe. Die Richterin verurteilte ihn jedoch wegen Vorsatzes zu einem Jahr auf Bewährung.