Zwei junge Stettener müssen sich wegen Hausfriedensbruchs verantworten. Foto:  

Zwei junge Männer aus Kernen im Remstal stehen wegen Hausfriedensbruchs vor dem Waiblinger Amtsgericht.

Waiblingen - Wer sich gegen den erklärten Willen des Besitzers in einem fremden Gebäude aufhält, der begeht Hausfriedensbruch. Oft erhalten beispielsweise ertappte Diebe in einem Supermarkt ein Hausverbot. Daran sollte man sich besser halten, denn sonst kann es einem ergehen wie zwei jungen Männern aus Stetten, die deswegen vor dem Waiblinger Amtsgericht landeten.

Salvatore L. und Alexander K. hatten bereits ein Hausverbot für das Gelände der Diakonie Stetten erhalten

Salvatore L. (alle Namen geändert) und Alexander K. hatten bereits Anfang Mai wegen vorangegangener Auffälligkeiten ein Hausverbot für das Gelände der Diakonie Stetten erhalten. Im Juni und im August dieses Jahres ließen sie sich jedoch erneut auf dem Schlossberg sehen. Vermutlich wollte Salvatore L. seine dort lebende Freundin besuchen. Der 22-Jährige, der zur Verhandlung mit seinem gesetzlichen Betreuer erschien, ist selbst ehemaliger Bewohner der Diakonie und verbrachte auch kurze Zeit in einer Fellbacher Außenwohngruppe der Einrichtung. Inzwischen wohnt der aus zerrütteten Familienverhältnissen stammende Mann in einer Kernener Obdachlosenunterkunft.

Da beide Angeklagte gegenüber Richter Kirbach keine Angaben machen wollten, trug eine Zeugin zumindest beim Vorfall im Juni zur Klärung bei. Die Angestellte der Diakonie hatte das Duo auf dem Weg zu ihrem Nachtdienst bemerkt. Nachdem sich Bewohner über Belästigungen durch Salvatore L. und Alexander K. beschwert hatten, rückte die Polizei an. Trotz längerer Suche fand sie jedoch keinen der Störer.

In einem Fall ging der Staatsanwalt von einer geringen Schuld aus und schlug die Einstellung des Verfahrens vor

Im Fall von Alexander K. ging der Staatsanwalt von einer geringen Schuld aus und schlug die Einstellung des Verfahrens vor. Dem stimmte Richter Kirbach im Hinblick auf ein noch anstehendes Verfahren gegen die beiden zu. Sowohl dem bisher unbescholtenen Alexander K. als auch dem mehrfach vorbestraften Salvatore L. wirft die Staatsanwaltschaft Stuttgart gefährliche Körperverletzung und gemeinschaftliche Nötigung vor. Dieser Fall wird jedoch separat vor Gericht verhandelt.

Nachdem sein Freund die Verhandlung vorzeitig verlassen durfte, musste sich Salvatore L. gedulden. Der Staatsanwalt sah seine beiden Fälle von Hausfriedensbruch als erwiesen an und forderte 30 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Immerhin ließ der Angeklagte durchblicken, dass er trotz seiner Behinderung das Unrecht seiner Taten klar erkenne

Richter Kirbach entsprach diesem Antrag, deutete jedoch an, dass er sich auch eine höhere Strafe hätte vorstellen können. Im Gegensatz zum Antrag des Staatsanwalts entschied der Richter, dass der von Hartz IV lebende Salvatore L. durchaus die Gerichtskosten tragen kann. Immerhin ließ der Angeklagte durchblicken, dass er trotz seiner Behinderung das Unrecht seiner Taten klar erkenne. Die geringe Summe soll ihm, so Richter Kirbach, „als Erinnerungskick“ dienen, denn angesichts seiner bisher wenig Wirkung zeigenden Vorstrafen steht Salvatore L. vor einem Gefängnisaufenthalt. „Kommt so etwas nochmal vor, sperre ich Sie ein“, sagte der Richter.