BVerfG hat entschieden Jauchs Töchter müssen Nennung des Namens dulden
Die Adoptivtöchter von Günther Jauch müssen hinnehmen, als solche bezeichnet zu werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Dem Moderator, der privates gerne privat belässt, wird das nicht gefallen. Zwei wichtige Fragen haben die Richter allerdings offen gelassen. 08.09.2016