Nicht alle Menschen sind glücklich mit dem eigenen Namen und möchten ihn deswegen ändern lassen. Doch dafür braucht es gute Gründe und unter Umständen auch das nötige Kleingeld.
Wer wann und wie seinen Namen ändern darf, ist in Deutschland im sogenannten Namensänderungsgesetz festgelegt. Darin heißt es, dass zur Änderung von Vor- oder Familiennamen ein wichtiger Grund vorliegen muss. Doch was genau ist ein wichtiger Grund? Das ist im Gesetz nicht genau festgelegt. Die Praxis zeigt aber, dass insbesondere in folgenden Fällen eine Namensänderung möglich ist:
- Der Name wirkt auf eine Mehrheit anstößig.
- Der Name klingt lächerlich oder verleitet zu entsprechenden Wortspielen.
- Der Name ist belastend, weil er zum Beispiel mit Mobbing oder Missbrauch in der Familie verbunden wird.
- Der Name ist so häufig, dass wegen häufiger Verwechslungen keine eindeutige Identifizierung möglich ist.
- Der Name ist außergewöhnlich schwer zu schreiben oder auszusprechen. Viele Menschen lassen beispielsweise ein „ß“ im Namen zum internationaleren „ss“ ändern, um Probleme im Ausland oder bei Passkontrollen zu vermeiden.
- Sie möchten einen früheren Nachnamen wieder annehmen, weil Sie geschieden oder verwitwet sind. Wenn Sie nach einer Scheidung das alleinige Sorgerecht für Ihre Kinder haben, können auch diese einen früheren Familiennamen annehmen.
Es reicht also nicht aus, wenn Ihnen Ihr Name nicht gefällt oder Sie aus sentimentalen Gründen einen Spitznamen oder den Namen Ihres Großvaters tragen möchten.
Hohe Verschuldung oder Vorstrafen können im Übrigen gegen eine Namensänderung sprechen, denn diese könnte auch zur Verschleierung missbraucht werden. Doch auch hier gelten Ausnahmen: Nach verbüßter Haftstrafe können sogar Täter ihren Namen ändern lassen, beispielsweise um die Resozialisierung zu erleichtern. Aber auch hierbei wird das Anliegen genau geprüft und die Namensänderung nicht leichtfertig abgehandelt.
Vornamen ändern lassen
Sowohl bei Familien-, als auch bei Vornamen gilt: Sie brauchen einen wichtigen Grund, um Ihren Namen ändern zu lassen. Neben den bereits genannten Gründen (der Name wirkt anstößig oder lächerlich) kommen beim Vornamen weitere Fälle hinzu, in denen eine Namensänderung angebracht sein kann.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Transgender einen Vornamen annehmen möchten, der ihrer Geschlechtsidentität entspricht. Eine Geschlechtsangleichung in Form einer Operation oder Hormonbehandlung ist hierfür nicht notwendig. Für den Antrag benötigen Sie allerdings ein psychologisches Gutachten, das festhält, dass Sie sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das Ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. In der Regel wird in diesem Fall mit der Namensänderung auch eine Personenstandsänderung beantragt, also die Änderung des eingetragenen Geschlechts.
Ein anderer Fall, in dem Sie Ihren Vornamen ändern lassen können, liegt vor, wenn Sie einen ausländischen Vornamen führen, der eingedeutscht werden soll. Ist das nicht möglich, besteht mitunter auch die Möglichkeit, einen ganz neuen Vornamen zu wählen. Doch nicht immer ist ein ausländischer Vorname ein Änderungsgrund.
Wenn Sie ein Kind adoptiert haben, ist es in manchen Fällen ebenfalls möglich, den Vornamen des Kindes ändern zu lassen.
Die Reihenfolge von Vornamen ändern lassen
Wer mehrere Vornamen hat, kann seit November 2018 selbst über die Reihenfolge bestimmen. Früher wurde diese von den Eltern festgelegt und konnte auch nicht geändert werden. Heutzutage reicht ein einfacher Antrag bzw. eine Erklärung beim Standesamt. Wer also bisher beispielsweise Klaus Stefan Müller hieß, kann den Namen auch in Stefan Klaus Müller ändern lassen.
Dabei gilt es aber zu beachten, dass Namen, die durch einen Bindestrich verbunden sind (Klaus-Stefan) rechtlich als ein Vorname gelten. Die Reihenfolge kann in diesem Fall nicht geändert werden.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen oder Bindestrichen ist nicht möglich. Auch die Schreibweise von Namen (z.B. von Klaus Stephan zu Klaus Stefan) kann nicht geändert werden.
Wird die Reihenfolge der Vornamen geändert, müssen aber auch diverse weitere Dokumente geändert werden: Geburts- und Heiratsurkunde, Personalausweis, Reisepass und Führerschein. Auch Dokumente und Karten von Versicherungen und Banken können folgen.
Namensänderung nach Hochzeit
Nach einer Eheschließung können Sie recht einfach Ihren Namen ändern lassen. Heutzutage haben allerdings auch beide Ehepartner das Recht, ihren jeweiligen Nachnamen zu behalten. Sind Kinder geplant, muss ein Familienname festgelegt werden, den dann alle Kinder tragen. Dabei kommen beide Nachnamen der Ehepartner infrage, ein Doppelname ausschließlich für die Kinder ist jedoch nicht möglich.
Möchten Sie nach der Hochzeit Ihren Namen ändern, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Sie nehmen den Nachnamen Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin an.
- Sie nehmen einen Doppelnamen an. Ob dabei Ihr alter Nachname an erster oder zweiter Stelle steht, bleibt Ihnen überlassen. Es können nicht beide Ehepartner einen Doppelnamen annehmen.
Im Fall einer Scheidung können Sie diese Namensänderung wieder rückgängig machen.
Namensänderung beantragen – So geht’s
Wenn Sie Ihren Namen ändern lassen wollen, ist der Anlass entscheidend dafür, wie und wo Sie einen entsprechenden Antrag stellen müssen:
- Namensänderung nach Heirat, Scheidung oder Adoption: Standesamt
- Namensänderung aus anderen Gründen: Namensänderungsbehörde (meistens Bürger-, Ordnungs- oder Einwohnermeldeamt)
Im zweiten Fall sollten Sie ausführlich begründen, warum Sie Ihren Namen ändern lassen möchten. Falls notwendig, legen Sie direkt ärztliche oder psychologische Gutachten bei. Das Amt prüft Ihren Antrag, wobei dies zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten dauern kann. Zum Teil dauert solch ein Verfahren mehr als ein Jahr.
Lehnt die Behörde Ihren Antrag auf Namensänderung ab, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ist auch der nicht erfolgreich, können Sie klagen.
Wie viel kostet es, seinen Namen zu ändern?
Bei einer Heirat sind die Kosten für die Namensänderung bereits in den Verwaltungskosten enthalten. In den meisten anderen Fällen werden Kosten fällig, die zum Teil recht hoch ausfallen können. Die genauen Kosten hängen vom Verwaltungsaufwand ab, sind aber durch einen Maximalbetrag gedeckelt.
- Änderung des Vornamens: maximal 255 Euro
- Änderung des Nachnamens: maximal 1022 Euro
Beachten Sie: Ein Teil dieser Kosten wird auch fällig, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird. Suchen Sie deswegen am besten das Gespräch mit der Behörde oder mit einem Anwalt, bevor Sie den Antrag stellen, um Ihre Erfolgschancen einzuschätzen.
Neben den Kosten für den Verwaltungsaufwand, können auch Kosten entstehen, weil Ausweisdokumente geändert werden müssen. Personalausweis, Reisepass, Krankenversichertenkarte, EC-Karte sollten geändert werden. Zum Teil ist dies kostenlos möglich, in manchen Fällen können aber weitere Kosten entstehen.