Würth-Prozess Keine Gegenüberstellung von Opfer und Täter
Im Prozess um die Entführung von Milliardärssohn Markus Würth wird es keine Gegenüberstellung von Opfer und Angeklagtem geben. Die Staatsanwaltschaft sich offenbar aus prozesstaktischen Gründen dagegen entschieden. 17.11.2018