Klinikum Stuttgart Controllerin zu unrecht gekündigt
Die fristlose Kündigung, die im Zuge der Ermittlungen des Skandals um die Auslandsabteilung des städtischen Klinikums gegen die damalige Controllerin ausgesprochen wurde, ist unwirksam. Die Stadt habe die vorgeschriebenen Fristen nicht eingehalten, entschied das Arbeitsgericht Stuttgart. 12.01.2018