Landgericht Stuttgart Drei Jahre Haft für Drogenkauf mit Blüten
Ein 21-jähriger Stuttgarter muss drei Jahre lang ins Gefängnis. Die zweite Jugendstrafkammer im Landgericht Stuttgart verurteilte ihn wegen gewerbsmäßiger Geldfälschung und Drogenhandel. Zwei 19-Jährige erhielten Bewährungsstrafen. 22.12.2015