Falschgeld unter einer Speziallupe Foto: dpa

Weil er neun falsche Zwanzig-Euro-Geldscheine in Umlauf gebracht hat, ist ein 30-jähriger Stuttgarter von einem Waiblinger Schöffengericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden.

Waiblingen - Weil er neun falsche Zwanzig-Euro-Geldscheine in Umlauf gebracht hat, ist ein 30-jähriger Stuttgarter von einem Waiblinger Schöffengericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Richter Steffen Kärcher befand den 30-Jährigen der zuletzt als Fahrer gearbeitet hat, in allen Anklagepunkten für schuldig. Er soll im Sommer 2013 in Schwaikheim über Mittelsmänner mit Falschgeld in einer Bäckerei, in einem Lebensmittelmarkt sowie beim Fleckenfest bezahlt haben. Es sei besonders verwerflich, dass er sich dabei der Hilfe von Minderjährigen bedient habe, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Das Gericht sah alle Taten, die dem Mann vorgeworfen wurden, als erwiesen an. Es bezog sich dabei auf die Aussagen eines Kripobeamten, der die heute 18-jährigen Helfershelfer kurz nach den Taten vernommen hatte. Die beiden hatten mit den Geldscheinen, die von guter Qualität sein sollen und vermutlich in Italien gedruckt wurden, probeweise in Schwaikheim eingekauft. Für später war geplant gewesen, dass der Angeklagte ihnen weitere Scheine besorgte, die sie mit einer kleineren Summe Echtgeld bezahlen wollten. Der 30-Jährige hatte jedoch Probleme, genügend Nachschub zu bekommen, und der Plan schlug fehl. Zur Tatzeit war der Angeklagte laut den Zeugenaussagen mit einer größeren Geldbörse ausgestattet gewesen, in der er etliche der gefälschten Banknoten aufbewahrte. Der Angeklagte hatte die Taten über eine kurze Erklärung seines Verteidigers gestanden, aber keine Angaben über die Herkunft der Blüten gemacht. Zudem hatte er vor Gericht behauptet, eine Arbeitsstelle in Aussicht zu haben. Einen Nachweis darüber blieb er jedoch schuldig.

Die Staatsanwältin hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Ihrem Plädoyer zufolge sei es einem glücklichen Umstand zu verdanken, dass die meisten der Blüten abgefangen worden seien. Einer der Scheine, mit dem in einer Bäckerei eingekauft worden war, sei jedoch weiterhin im Umlauf. Bei Zwanzigern sind nach Angaben der Staatsanwältin Prüfungen unüblich, weil dies im Geschäftsbetrieb kaum umsetzbar sei. Gegen den Angeklagten sprach auch dessen Vorstrafenregister. Als er die Scheine in Umlauf gebracht hatte, lag eine Verurteilung wegen Störung des öffentlichen Friedens erst kurze Zeit zurück. Der Mann hatte in einem Jobcenter in Stuttgart einen Streit angefangen und gedroht, seine Waffe zu holen. Das Gebäude war daraufhin wegen Amokalarms geräumt worden.

Die Verhandlung hatte ein ungewöhnliches Ende. Da der 30-Jährige nach Ansicht von Richter Steffen Kärcher fälschlich behauptet hatte, dass er noch berufstätig sei, muss der Verurteilte die Haftstrafe unmittelbar im Anschluss an das Urteil antreten. Die Angehörigen des Mannes nahmen dies sichtlich schockiert zur Kenntnis.