Urteil des Europäischen Gerichtshofs Kunden müssen sperrige Produkte bei Mängeln nicht zurücksenden
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Verbraucher sperrige oder schwer zu transportierende Produkte bei Mängeln nicht unbedingt zurücksenden. Die obersten Richter befassten sich mit einem mangelhaften Partyzelt aus Deutschland. 23.05.2019