Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verpflichtet Unternehmen aller EU-Mitgliedstaaten zu einer verbindlichen Arbeitszeiterfassung. Foto: picture alliance/dpa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzt mit seinem Urteil zur verbindlichen Aufzeichnung der Arbeitszeit Firmen aller Mitgliedsstaaten unter Druck. Wir erklären, was diese Entscheidung bedeutet.

Stuttgart - Unternehmen in der EU müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Laut EuGH müssen Mitgliedstaaten dafür entsprechende Gesetze schaffen. So sollen Verstöße gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie verhindert werden. Wir erklären, was diese Entscheidung bedeutet.