Bundesverwaltungsgericht urteilt Zweitehe im Ausland muss Einbürgerung nicht entgegenstehen
Die Einbürgerung eines Syrers, der seine Zweitehe verschwiegen hatte und heute in Baden-Württemberg lebt, muss erneut geprüft werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. 30.05.2018