Bewährungsstrafe für Auszubildenden „Gefährliche Affinität zu Messern“
Nicht wegen versuchten Totschlags, sondern nur wegen gefährlicher Körperverletzung ist ein 19-Jähriger verurteilt worden, der im Bietigheimer Bürgergarten zwei Kontrahenten schwere Verletzungen zufügte. Das Gericht nahm zu seinen Gunsten an, er habe in Notwehr gehandelt. 06.05.2019