
NSU-Prozess Keine Sicherungsverwahrung für Beate Zschäpe
Beate Zschäpe erwartet laut Oberlandesgericht München keine Sicherungsverwahrung im Anschluss an ihre Haftstrafe. Zschäpe wurde wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. 11.07.2018