Stuttgart 21 Polizist in zweiter Instanz verurteilt
Aus der gefährlichen wird eine fahrlässige Körperverletzung, aus acht Monaten auf Bewährung wird eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro. So gesehen hat es sich für den Polizeihauptmeister gelohnt, das erste Urteil des Amtsgerichts wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt in der Berufung anzufechten. 18.04.2013