Landgericht Frankfurt entscheidet Luftgewehrschüsse auf Katze sind keine Tierquälerei
Wer aus einem Luftgewehr Schüsse auf eine Katze abfeuert, begeht keine strafbare Tierquälerei. Das hat das Landgerichts Frankfurt entschieden. Die Begründung : Der Schuss stelle nur eine „leichte bis mittelschwere Beeinträchtigung“ des Tieres dar. 10.12.2020