Nach Hooligan- und Rechtsextremen-Aufmarsch Verurteilter Rechtsreferendar darf Volljurist werden
Trotz seiner Verurteilung zu einer 16-monatigen Freiheitsstrafe darf ein sächsischer Rechtsreferendar Volljurist werden. Er hatte Anfang 2016 an Hooligan- und Neonazikrawallen in Leipzig teilgenommen. 19.05.2020