Bahn scheitert mit einstweiliger Verfügung Arbeitsgericht: Lokführergewerkschaft GDL darf streiken
Mit einer einstweiligen Verfügung wollte die Bahn den mehrtägigen Lokführerstreik ab Mittwoch stoppen - und ist damit in erster Instanz gescheitert. Der Konzern kann es allerdings noch mal versuchen 08.01.2024