Heiko Maas über AfD-Wahlprogramm Programm verstößt in Teilen gegen Grundgesetz
Laut Bundesjustizminister Heiko Maas verstößt das Wahlprogramm der AfD in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz. Nicht mit der Verfassung vereinbar seien etwa Forderungen nach einem pauschalen Verbot von Minaretten und Muezzin-Rufen. 11.09.2017