AfD Sachsen Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht über Beschwerde
Die Beschwerde der AfD Sachsen wegen der Kürzung ihrer Landesliste zur Landtagswahl wurde vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Der Antrag soll nicht ausreichend begründet gewesen sein, zudem fehlten wichtige Unterlagen. 24.07.2019