Das Land hat Beschwerde im Zwangsgeld-Verfahren eingelegt. Foto: dpa

Im Zusammenhang mit der Luftbelastung in Stuttgart hat die baden-württembergische Landesregierung Beschwerde gegen das verhängte Zwangsgeld eingelegt. Die Politik blendet aus, dass es bereits ein höchstrichterliches Urteil gibt, kommentiert Thomas Durchdenwald.

Stuttgart - Das Schweigen spricht Bände. Das Verkehrsministerium wollte gar nichts dazu sagen, dass das Land Beschwerde im Zwangsgeld-Verfahren einlegt. Das Schweigen ist verständlich. Minister Winfried Hermann hatte schon vor knapp zwei Wochen alles gesagt. Der Grüne plädierte gegen eine Beschwerde, weil die Chancen auf einen Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen Null tendierten. Schließlich war das Land in dieser Sache schon einmal in Mannheim gescheitert.

Doch in der interministeriellen Arbeitsgruppe votierten die Vertreter des Innen- und des Wirtschaftsministeriums, beide CDU-geführt, für die Beschwerde – und das Staatsministerium folgte nicht zum ersten Mal um des grün-schwarzen Friedens Willen.

Ob der Verweis auf die höchst umstrittene Busspur die obersten Verwaltungsrichter des Landes mehr überzeugt als die Stuttgarter Kammer, ist offen. Und natürlich hat das Land das Recht, Urteile von der nächsten Instanz überprüfen zu lassen.

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Das Ziel: Euro-5-Fahrverbote verhindern

Unabhängig von den juristischen Feinheiten passt der Gang nach Mannheim zur Strategie, die Kretschmann, Strobl und auch OB Fritz Kuhn ausgegeben haben. Ziel ihrer Bemühungen ist es, Fahrverbote für Euro-5-Diesel zu verhindern. Dazu gehört, Zeit zu gewinnen in der nicht unberechtigten Hoffnung, dass sich der Trend zur Schadstoffsenkung fortsetzt: wegen der Förderung des Umstiegs auf Busse und Bahnen, wegen anderer Maßnahmen wie dem eingeführten Tempolimit von 40 Kilometern pro Stunde und – trotz Abgasbetrugs – wegen des Fortschritts im Autobau.

Dennoch blendet die Politik aus, dass es bereits ein höchstrichterliches Urteil gibt, das Fahrverbote unter der Maßgabe der Verhältnismäßigkeit ermöglicht, wenn die Schadstoffgrenzwerte überschritten sind. Und das sind sie am Neckartor. Zudem hat sich das Land vor Gericht zu Maßnahmen der Verkehrsreduzierung verpflichtet, die es seit zwei Jahren hinausschiebt. Die Angst vor dem Zorn der Autofahrer scheint groß. Der Unmut der Stuttgarter Verwaltungsrichter über die jahrelange Hinhaltetaktik des Landes ist in manchen ihrer Formulierungen ablesbar. Schließlich urteilen sie auf der Grundlage der Gesetze, die die Politiker, die sie kritisieren, beschlossen haben. Auch das spricht Bände.